Mit der Stadtratssitzung vom 05.02.2026 sollte ein erneuter (2.) Versuch (zuletzt im Jahre 2023) erfolgen, einen B-Plan Nr. 33 „Freitaler Straße – Kleinopitz“ auf den Weg zu bringen. Die mittlerweile nachgepflanzte Streuobstwiese war hiervon ausgenommen. Der Plan sollte sich auf die Ackerfläche beschränken. Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat dies erneut mehrheitlich abgelehnt! Ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss fand dort keine Mehrheit.
Unsere zur o.g. Stadtratssitzung abgegebene Stellungnahme:
Stadtratssitzung vom 05.02.2026
Kleinoptiz – Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan
Es folgt die wortwörtliche Stellungnahme des Vereins in kursiv – in eckige Klammern gesetzter Text wurde nachträglich zur Erläuterung und Darstellung der Reaktion eingefügt.
Guten Abend Herr Bürgermeister, liebe Anwesende.
Die Stadt Wilsdruff beabsichtigt heute den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 33 „Freitaler Straße Kleinopitz“ beschließen zu lassen. Unser Verein hat fristgemäß im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung seine Einwände mitgeteilt. Gleich vorweg: Unsere Stellungnahme scheint in keiner Weise berücksichtigt worden zu sein, der Entwurf ist unverändert. Frühzeitige Beteiligung klingt erstmal gut -schön demokratisch – macht aber nur Sinn, wenn die Stadt wirklich bereit ist, sich mit Einwänden auseinanderzusetzen.
Drum nochmal hier.
Nun zum Entwurf:
- Zitat:
„Die auf der westlich des Plangebietes angrenzenden Gehölzpflanzungen erfüllen im aktuellen Zustand keine Voraussetzungen für ein geschütztes Biotop.“ (Zitatende)
Diese Einschätzung macht sprachlos, dürfte die Streuobstwiese, wäre die Abholzung nicht erfolgt, doch inzwischen einen fortgeschrittenen Entwicklungsstand erreicht haben. Im Übrigen ist auch bei einer Ansammlung noch junger hochstämmiger Obstbäume bereits von einem geschützten Streuobstwiesenbiotop auszugehen, sofern eine entsprechende Mindestanzahl bzw. Mindestfläche gegeben ist. Im Übrigen stehen dort auch alten Obstbäume. Ein Streuobstwiesenbiotop ist somit zweifelsfrei zu bejahen.
Durch die beabsichtigte Bebauung würde dieses Biotop von der östlich gelegenen Agrarfläche abgeschirmt und wäre für die dort vorhandene Fauna kaum erreichbar. Eine Bebauung in unmittelbarer Umgebung stellt also eine Beeinträchtigung für ein gesetzlich geschütztes Biotop dar. Dieses würde nahezu zu einer Insel.
- Zitat: „Auch das Vorkommen gefährdeter oder geschützter Insektenarten ist aufgrund des Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft unwahrscheinlich. Demnach weist das Plangebiet ein insgesamt geringes Habitatpotenzial auf.“ (Zitatende)
Ich habe mit Landwirten über die Aussagen der Stadt zum Einsatz von Pestiziden gesprochen, sie waren empört und berichteten von zahlreichen Tierbeobachtungen auf unseren Feldern. Auch wir als Verein konnten etwa am von uns bepflanzen Streifen neben Naumanns Feldweg auch die Beobachtung machen, dass sich Insekten in großer Zahl dort nur so tummelten – beobachtet werden konnte etwa der besonders geschützte Feld-Sandlaufkäfer, was darauf hinweist, dass der Pestizidaustrag nicht so erheblich sein kann, als dass kein Leben möglich ist.
Zitat:
„Potenzielle Bodenbrüter innerhalb des Ackerlandes, wie z.B. die Feldlerche, haben aufgrund dessen Größe ausreichend Ausweichmöglichkeiten.“ (Zitatende)
Das erscheint schon komisch, dass dennoch Bodenbrüter, wie die Feldlerche auf der Agrarfläche für möglich gehalten werden. Diese sind bekannt dafür, besonders empfindlich auf Umweltgifte zu reagieren, zerstören diese doch ihre Nahrungsgrundlage – nämlich Insekten.
Dass die Stadt Wilsdruff der Landwirtschaft hier ohne tragfähige Nachweise im Entwurf unterstellt, die Böden derartig zu vergiften [gemeint war natürlich das Spritzen der Pflanzen auf dem Acker], so dass ein Vorkommen geschützter oder gefährdeter Insektenarten unwahrscheinlich ist, ist schlimm.
Wilsdruff ist eine landwirtschaftlich geprägte Region. Zugunsten einer Planung indirekt mit dem Finger auf die Landwirtschaft zu zeigen, erscheint nicht fair.
Der Artikel Artenschutz erweckt den Eindruck, dass aus bloßen Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten auf das Vorliegen von Tatsachen geschlossen wird. Gesetze der Logik erscheinen ignoriert oder unbekannt.
Zum Ausgleich durch Pflanzgebot Nr. 1:
Es wird zwar von unserem Verein begrüßt, dass überhaupt an einen Ausgleich durch Anpflanzung von einheimischen Gehölzen gedacht wurde. Wie kann man aber von einem Ausgleich sprechen, wenn der Verlust an Ackerfläche durch die Bebauung, durch Ausgleich einen weiteren Verlust an Ackerfläche mit sich bringt? Der Begriff Ausgleich wird häufig und gern verwendet, mehr nicht. Steht doch hier wieder, der Ausgleich ist auf Dauer zu erhalten. Das haben wir am Beispiel der Streuobstwiese gesehen, die an das jetzige Plangebiet heranreicht. Die Abholzung der Streuobstwiese wurde seitens der Stadt offenbar nicht als problematisch erachtet, vielmehr wollte die Stadt eine Bebauung der Fläche danach ermöglichen, anstatt eine Wiederherstellung zu fordern.
Dank des beherzten Abstimmungsverhaltens der Stadträte im Jahre 2023 kam es hierzu nicht und die Stadt musste Nachpflanzungen veranlassen.
Übrigens im Jahr 2000 hatten Wilsdruffs Stadtväter im B-Plan Nr. 8 noch die Notwendigkeit erkannt, den Ortseingang von Kleinopitz dorftypisch zu gestalten, das heißt Streuobstwiese und Acker am Ortseingang sollten bleiben.
Der Riegel, der jetzt in das Feld geschoben werden soll, würde den Ortseingang nachhaltig verschandeln.
Sobald man einen solchen Präzedenzfall für eine weitere Zersiedlung geschaffen hat, wird man weitermachen… es wird kein Ende nehmen.
Dem Interesse Einzelner an einer Bebauung soll offenbar einseitig entsprochen werden, der Charakter dieses schönen Ortsteils hierfür geopfert. Von Weitsicht und Sinn für den Erhalt des Ursprünglichen keine Spur, Bebauung um jeden Preis scheint die Devise, das Erreichen der „magischen Grenze“ von 15.000 Einwohnern, wie es so häufig heißt.
Wem das auch immer nutzt!
Um es noch einmal klar zum Ausdruck zu bringen:
Unser Verein ist gegen dieses Bauvorhaben!
Auf die Wasserproblematik bin ich hier nicht eingegangen, denke aber, das tun nun die Anwohner.
Nun zu den Fragen Herr Bürgermeister:
Herr Bürgermeister glauben Sie, dass sich durch eine kleinteilige Bebauung, so ihr Argument, die Kitas und Schulen wieder füllen? Wer garantiert, dass die Häuslebauer auch wirklich Kinder bekommen wollen?
[Der Bürgermeister antwortet nicht und möchte die nächste Frage hören]
Nächste Frage in anderer Sache:
Unser Verein hat sich mit dem Entwurf der neuen Gehölzschutzsatzung der Stadt Wilsdruff beschäftigt und auch fristgemäß seine Stellungnahme abgegeben. Bislang noch keine Rückmeldung. Haben Sie diese bekommen?
[Bürgermeister antwortet knapp mit „Ja“]
Kurz zum Entwurf der Gehölzschutzsatzung:
Ein max. Bußgeld in Höhe von 50,00 € bei Zuwiderhandlung. Das ist kein kleiner redaktioneller Fehler, sondern ein schwerwiegender „Patzer“. Wäre dieser Fehler durchgegangen, hätte dies schlimme Auswirkungen gehabt. Es wäre nahezu ohne Konsequenzen zu umfangreichen Fällungen im Gebiet gekommen. Herr Bürgermeister, wie konnten Sie diesen eklatant fehlerhaften Entwurf freigeben? [Die Höhe des Bußgelds ist sozusagen das Herzstück der Satzung – ist dieses derartig niedrig, würde auch die beste Satzung quasi wirkungslos.]
[Bürgermeister sagt, dass nur eine schriftliche Antwort an den Verein erfolgen könne.]
Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 39 [Erweiterung Eiffage]:
In unmittelbarer Nähe der geplanten Aufbereitungs- und Sortieranlage befindet sich ein größeres Flächennaturdenkmal – ein herrliches Feuchtgebiet mit sehr hohem Potential. Staub, Lärm, Lichtverschmutzung und permanente Transporte dürften diesem Areal sehr wahrscheinlich schaden. Hat sich bislang jemand damit auseinandergesetzt?
[Keine Antwort des Bürgermeisters]
[Den Anfragen der Bürger, zum Teil auch komplexer Natur, widmete sich der Bürgermeister hingegen ausführlich – ein Verweis auf eine schriftliche Antwort erfolgte dort nicht.]
[Ein Stadtrat gab in diesem Zusammenhang zu erkennen, dass eine Nichtbeantwortung ausschließlich der Fragen des Vereins einen Verstoß gegen den in unserer Verfassung verbürgten Grundsatz der Gleichbehandlung darstellt. Der Verein teilt diese Auffassung.
Dass bei kritischen im Rahmen der öffentliche Stadtratssitzung gestellten Frage auf eine schriftliche Antwort der Stadt verwiesen wird, ist leider nichts Neues. Ein derartiger Verweis ist zulässig, sollten die Frage tatsächlich zu komplex für eine Adhoc-Antwort sein. Oben genannte Fragen waren jedoch nicht ansatzweise komplexer Natur.]
[Die Mehrheit der Stadträte sprach sich gegen die Aufstellung des Bebauungsplans aus!
Vielen Dank für diese verantwortungsbewusste Entscheidung! ]
Zum Planverfahren – Beginn ab 2022 (1. Versuch):
Hier soll auf einem Gelände Bauland für Wohngebäude geschaffen werden, welches teilweise eine Landwirtschaftsfläche darstellt, während der andere Teil in der Vergangenheit als Ausgleichsfläche festgesetzt wurde.
Zur Stadtratssitzung am 28.04.2022 fasste der Stadtrat der Stadt Wilsdruff mehrheitlich den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
Der Wilde Sau e. V. lehnt dieses Vorhaben kategorisch ab und trug an diesem Tag im Rahmen einer Anfrage seine kritische Stellungnahme vor. Es folgt ein Auszug aus dieser im exakten Wortlaut:
Stellungnahme des Vereins zur Stadtratssitzung vom 28.04.2022
„(…) Es geht um den B-Plan Nr. 33, Wohnbebauung Freitaler Straße Kleinopitz.
Zunächst zur Ausgangssituation, korrigieren Sie mich bitte, sollte ich etwas Unrichtiges vortragen:
Die Fläche, für welche sich eine Wohnbebauung in der Planung befindet, setzt sich zusammen aus Außenbereichs- und Innenbereichsfläche. Die Stadt bemüht hier die §§ 13a und b BauGB, um eine Bebauung des Areals zu ermöglichen. Der Verein ist gegen eine Bebauung dieser Fläche.Zu den Gründen:
Im Jahre 2002 wurde der B-Plan Nr. 8 beschlossen. Ein Teil jener Fläche, welche nun zwecks Schaffung von Bauland überplant werden soll, wurde damals als Ausgleichsfläche für das seiner Zeit geschaffene Bauland bestimmt. Ich zitiere aus der damaligen Begründung: „Die zur Verfügung stehende Grünfläche am südlichen Rande des Planungsgebietes WA 1 soll als Streuobstwiese angelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird das Plangebiet zur offenen Landschaft hin abgegrenzt und der Ortseingangsbereich dorftypisch gestaltet und es entsteht langfristig eine für den Arten- u. Biotopschutz wertvolle Fläche und ein vielschichtiger Lebensraum. Durch Pflanzung von hochstämmigen Obstgehölzen ist eine Streuobstwiese anzulegen und auf Dauer zu erhalten.“
Im Jahre 2021 1sind etwa 10 Bäume auf genau dieser Ausgleichsfläche gefällt worden. Anstatt Neuanpflanzungen für das Gelände zu veranlassen, belohnt die Stadt offenbar dieses Vorgehen, indem sie bereit ist, auf dem Areal Bauland zu schaffen. Die Ausstrahlwirkung, welche hierdurch erzeugt wird, ist verheerend. So wird der Eindruck vermittelt, als ließe sich durch Baumfällungen Bauland schaffen – das kommt fast einem Aufruf hierzu gleich. Unverantwortlich!(Mal ganz nebenbei: Der Baumschutz besitzt offenbar keinen hohen Stellenwert bei der Stadt Wilsdruff: Ich erinnere nur an die Baumfällungen auf dem Streuobstwiesenbiotop Tharandter Str. 51 im Februar 2022, hier hat die Stadt sogar widerrechtlich die Fällung einer Birke auf einem Gelände genehmigt, welches unter Biotopschutz steht, für welches die Gehölzschutzsatzung der Stadt also keine Anwendung findet. Ein Gelände für welches sich übrigens auch aktuell ein B-Plan im Aufstellungsverfahren befindet, der B-Plan Nr. 18. Das gibt schon sehr zu denken!)
Ausgleichsflächen sind aus unserer Sicht nicht zu überplanen, das widerspricht deren Zweck, welcher nachhaltiger Natur ist. So sieht es im konkreten Fall offenbar auch die Stabsstelle Strategie und Kreisentwicklung vom Landratsamt, welche sich in diesem Zusammenhang klar positionierte.
Zudem ist es die Pflicht der Stadt, geplante Ausgleichsflächen zu realisieren und auf ihren Zustand hin zu überprüfen. Offenbar scheint sich die Stadt Wilsdruff tatsächlich weniger um den Erhalt von Ausgleichsflächen zu sorgen. Im Vordergrund steht wohl vielmehr eine Bauleitplanung im Interesse Einzelner ohne Rücksicht auf die Belange der Öffentlichkeit.
Folgt man den vergangenen Verlautbarungen der Stadt, so kommen Flächen, wie diese in Kleinopitz nicht für eine Überplanung/Bebauung in Betracht. 2 Beispiele hierzu:
Beispiel 1: Im Interview der SZ vom 30.12.2021 antwortete der Bürgermeister auf die Frage hin, wo er die Grenzen des Wachstums sehe, wie folgt: „Die Grenzen hat unser rechtskräftiger Flächennutzungsplan definiert.“ Tatsächlich ist das Gebiet zu B-Plan Nr. 33 lt. Flächennutzungsplan kein Bauland, soll aber dennoch zum Zwecke der Bebauung überplant werden – man bedient sich hierzu dieser Ausnahmeparagrafen. Die Grenzen des rechtskräftigen FNP werden also offenbar nicht eingehalten.
Beispiel 2: Die Erklärung der Stadt mit dem Titel – „Baulücken weiter im Trend“ vom 10.02.2022. Diesem Beitrag ist zu entnehmen, dass die Stadt wohl mittlerweile den großen Nutzen von Landwirtschaftsflächen erkannt hat und diese von einer Bebauung ausnehmen will. Im hier vorliegenden Fall jedoch handelt es sich um Flächen für die Landwirtschaft, welche mit dem B-Plan Nr. 33 in Bauland umgewandelt werden sollen.
Auf die Erklärungen der Stadt Wilsdruff sollten sich die Bürger verlassen können. (…)
Liebe Stadträtinnen, liebe Stadträte,
das Bild von Wilsdruff und seinen Ortsteilen hat sich in den letzten Jahrzehnten einschneidend verändert. Der ländliche Charakter droht verloren zu gehen, sollte weitergemacht werden, wie bisher. Lasst uns wenigstens noch die verbleibenden Felder, Wiesen und Gehölze erhalten. Landwirtschafts- und Ausgleichsflächen sowie gesetzlich geschützte Biotope müssen für eine Überplanung tabu sein. In einigen Jahren wird man sich die Frage stellen, wer diese Zerstörung und Verschandelung unseres Landschaftsbildes zu verantworten hatte. Wir appellieren hier an die Vernunft des Wilsdruffer Stadtrats und weisen darauf hin, dass nicht das Interesse Einzelner an der Schaffung von Bauland im Vordergrund steht, sondern die Belange der Öffentlichkeit. Diese benötigt Landwirtschaftsflächen für die Ernährung (Gerade jetzt merkt man, dass wir uns nicht auf Importe verlassen können.), natürliche Lebensräume zur Erholung und ein ästhetisches Ortsbild, welches zumindest noch in Ansätzen an das historische erinnert, um sich wohlzufühlen. Nicht zu vergessen die viele geschützten Arten, welche vom Erhalt solcher Areale profitieren.
Statt die Auslegung dieses Plans zu billigen, sollte seitens des Stadtrats vielmehr darauf hingewirkt werden, dass Nachpflanzungen auf der Ausgleichsfläche erfolgen, diese also wieder eine Streuobstwiese wird, so wie vom Wilsdruffer Stadtrat im Jahre 2001 beschlossen.“
1 Update vom 27.05.2023: Gemäß dem Hinweis einer Bürgerin erfolgten die Fällungen bereits 2016/2017.
„
Dieses Vorhaben stieß im Rahmen des Beteilungsverfahrens auf für Wilsdruffer Verhältnisse ungewöhnlich großen Widerstand. Unter ……………..1 sind zahlreiche kritische Stellungnahmen veröffentlicht. Bitte informiert Euch und bildet Euch eine Meinung!
1 Den Link zur Homepage der Stadt Wilsdruff, auf welcher diese die Stellungnahmen der Öffentlichkeit veröffentlichte, haben wir entfernt. Zur Stadtratssitzung vom 25.05.2023 wurden in diesem Zusammenhang seitens verschiedener Besucher Bedenken zum Datenschutz geäußert.
Anfrage des Vereins zur Stadtratssitzung vom 25.05.2023
„Liebe Anwesende, mein Name ist Michael Rothe, ich vertrete den Naturschutz- und Landschaftspflegeverein Wilde Sau e. V. Es geht selbstverständlich um den B-Plan Nr. 33, Wohnbebauung Freitaler Straße Kleinopitz. Ich habe zum Termin der Fassung des Auslegungs- und Billigungsbeschlusses am 28.04.2022 bereits die Stellungnahme des Vereins vorgetragen.
In Kürze zusammengefasst:
Die von der Überplanung betroffene Fläche ist zum einen Teil Landwirtschaftsfläche – derartige Flächen werden dringend benötigt – und zum anderen Teil Ausgleichsfläche. Die Ausgleichsfläche wurde mit dem B-Plan Nr. 8 im Jahre 2002 als solche festgelegt. Ich zitiere aus der damaligen Begründung: << Die zur Verfügung stehende Grünfläche am südlichen Rande des Planungsgebietes WA 1 soll als Streuobstwiese angelegt werden. Mit dieser Maßnahme wird das Plangebiet zur offenen Landschaft hin abgegrenzt und der Ortseingangsbereich dorftypisch gestaltet und es entsteht langfristig eine für den Arten- u. Biotopschutz wertvolle Fläche und ein vielschichtiger Lebensraum. Durch Pflanzung von hochstämmigen Obstgehölzen ist eine Streuobstwiese anzulegen und auf Dauer zu erhalten.“ >> Im Jahre 2021 2wurden zahlreiche Obstbäume auf der Ausgleichsfläche gefällt. Konsequenz war nicht etwa, dass Nachpflanzungen veranlasst wurden, nein, die Stadt Wilsdruff begann vielmehr ein Bauleitplanverfahren für genau jenes Gelände einzuleiten. Dieses soll heute mit Fassung des Satzungsbeschlusses zum Abschluss gebracht werden.Wer Eigentümer einer mit Gehölzen bepflanzten Ausgleichsfläche ist, braucht sich dieser lästigen Gewächse also nur noch entledigen und der Stadt seinen Bauwunsch vortragen und schon werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Genau diese bedenkliche Ausstrahlwirkung würde unserer Ansicht nach erreicht, beschließt man tatsächlich diesen Bebauungsplan. Vergleichbare Handlungen würden mit Satzungsbeschluss seitens der Stadt Wilsdruff legitimiert, dieser Eindruck würde zumindest nach außen hin vermittelt.
Herr Bürgermeister, sehen Sie diese Gefahr auch? Ich bitte um Beantwortung mit nachvollziehbarer Begründung. Der B-Plan soll, ginge es nach der Wilsdruffer Stadtverwaltung, noch heute beschlossen werden, also müssen diese Bedenken auch vor der Abstimmung ausgeräumt werden und von den Stadträten und auch den erschienenen Besuchern zu Kenntnis genommen werden können.„
Bürgermeister Rother erklärte, dass er diese Gefahr nicht sehe. Zusätzlich merkte er an, dass die Streuobstwiese ohnehin nicht als solche erkennbar war. Zudem verwies er auf den Ausgleich, der für die Bebauung der jetzigen Ausgleichsfläche an anderer Stelle vorgenommen werde. Der Vereinsvorsitzende entgegnete, dass auf dem Gelände sehr wohl eine Streuobstwiese gestanden habe (unter folgendem Link kann eine Luftbildaufnahme von der Ausgleichsfläche eingesehen werden: https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wilsdruff/beteiligung/themen/1029621 Gut zu erkennen sind mehrere Bäume, welche bereits über beachtliche aus Vogelperspektive erkennbare Kronen verfügen.1). Weiterhin verwies der Vereinsvorsitzende auf die geringe Halbwertszeit, welche Ausgleichsflächen offenbar seitens der Stadt Wilsdruff zugestanden wird (dies sollte eine Anspielung auf das aktuelle Aufstellungsverfahren zum B-Plan Nr. 38 „Erweiterung Spedition Wackler“ sein, auch hier soll eine Ausgleichsfläche, in diesem Fall bereits ca. 11 Jahre später, wieder überplant werden1). Dann wurde der Beitrag des Vereins zum Planverfahren wie folgt abgeschlossen:
„Mich haben Sie nicht überzeugt. Sie konnten diese Bedenken meiner Meinung nach nicht ausräumen. Nun sehe ich wirklich schwarz für die Zukunft unserer Umgebung. Ich möchte nicht der Stadtrat sein, der das mit zu verantworten hat. Hier wird gerade die Büchse der Pandora geöffnet. Wir überlegen aktuell, ob wir diesen Sachverhalt der Kommunalaufsicht vortragen. Das kann und darf so nicht weitergehen.„
1 Die in Klammern eingefügten Bemerkungen dienen der Erläuterung und wurden nicht geäußert. 2 Update vom 27.05.2023: Gemäß dem Hinweis einer Bürgerin erfolgten die Fällungen bereits 2016/2017
Stadtratssitzung am 25.05.2023: Zur Stadtratssitzung meldeten sich mehrere Bürger kritisch zu Wort, so auch der Wilde Sau e. V. (s.o.). Ein Vertreter der Presse wohnte der Stadtratssitzung bei. Die Stimmung war emotional aufgeladen. Eine Mehrzahl der Wilsdruffer Stadträte hat dann wohl erkannt, dass es so nicht geht und einen Beschluss des B-Plans Nr. 33 als Satzung abgelehnt. 🙂 Wir verstehen diese Entscheidung des Stadtrats als wichtiges Signal hinsichtlich des künftigen Umgangs mit Ausgleichsflächen.
Mit dem Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 14.06.2023 (Onlineausgabe) „Aus für geplantes Wohngebiet in Wilsdruff“ erfolgte eine umfangreiche Berichterstattung zur Stadtratssitzung vom 25.05.2023.
Mit E-Mail vom 26.05.2023 forderte der Verein die Stadt Wilsdruff auf, Nachpflanzungen auf der Ausgleichsfläche zu veranlassen. Die gefällten Obstbäume sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt adäquat ersetzt werden. Unseres Erachtens ist es angemessen, wenn für jeden gefällten Obstbaum 3 hochstämmige Obstbäume (alte gebietstypische Sorten) nachgepflanzt werden.
Mit E-Mail vom 12.06.2023 teilte uns die Stadt Wilsdruff mit, dass die Pflanzungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 herzustellen sind. In der nächsten Pflanzperiode (Herbst 2023) sind diese umzusetzen. Die Streuobstwiese ist also wieder anzulegen. Der Verein hofft, dass diese nun tatsächlich dauerhaft Bestand haben wird und die Kleinopitzer sich über viele Generationen an dieser erfreuen können sowie, dass sie zahlreichen Arten einen Lebensraum bieten wird.
Anfrage des Vereins zur Stadtratssitzung vom 21.03.2024
1. „ln der SR-Sitzung vom 25.05.2023 wurde der B-Plan Nr. 33 ,,Freitaler Straße – Kleinopitz“ im Abwägungsbeschluss von den Wilsdruffer Stadträten mehrheitlich abgelehnt. Am Tag darauf forderte unser Verein in einer E-Mail die Stadt Wilsdruff auf, Nachpflanzungen auf der betroffenen Ausgleichsfläche zu veranlassen. Unseres Erachtens ist es angemessen, dass für jeden gefällten Obstbaum 3 hochstämmige Obstbäume (alte gebietstypische Sorten) gepflanzt werden müssen.
Das Bauamt Wilsdruff teilte uns mit der E-Mail vom 12.06.2023 sinngemäß mit, dass aufgegeben wurde, dass die Pflanzungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. I (Korrektur: gemeint war Bebauungsplan Nr. 8) herzustellen sind. ln der nächsten Pflanzperiode (Herbst 2023) sind diese umzusetzen. Dass die Planzungen bis auf den heutigen Tag nicht erfolgten, dürfte der Stadt bekannt sein.
Warum setzt die Stadt Wilsdruff die auferlegten Maßnahmen, nicht durch?
Was hat das für eine Signalwirkung?“Der Bürgermeister erklärte sinngemäß, dass man auf die Umsetzung derartiger Pflanzungen manchmal bis zu drei Jahren warten müsse und verwies auf Kesselsdorf.
Unter TOP „Sonstiges“ griff ein Stadtrat das Thema noch einmal auf und bemängelte, dass unmittelbar auf die damaligen Fällungen hin durch die Stadt Wilsdruff keine Nachpflanzungen aufgegeben wurden, sondern man sich stattdessen bemühte, einen Bebauungsplan für das betroffene Areal aufzustellen.
Noch ein weiterer Stadtrat hakte nach und fragte an, ob die Stadt diese Pflanzungen denn nicht ersatzweise selbst durchführen könne, wenn der Adressat der Anordnung nicht nachkommt. Der Bürgermeister gab daraufhin sinngemäß zu verstehen, dass dies nicht beabsichtigt sei.
Ein Vertreter der Presse war zu dieser Stadtratssitzung anwesend. Der Verein hat gehofft, dass diese Themen wegen ihrer Brisanz Eingang in die Berichterstattung finden. Eine solche blieb bis zum heutigen Tag – 16.04.2024 – jedoch aus.

















