04.01.2025

Biotop bleibt erhalten!

Keine Lkw-Stellplätze auf der Ausgleichsfläche neben Wackler

Mit Schreiben vom 12.12.2024 setzten 12 der 22 Wilsdruffer Städträte, also die klare Mehrheit des Wilsdruffer Stadtrats, den Geschäftsführer des Logistikunternehmens Wackler darüber in Kenntnis, dass sie einer Überplanung der sich neben dem Unternehmen befindlichen Ausgleichsfläche nicht zustimmen werden. Der Beschluss eines Bebauungsplans „Erweiterung Spedition Wackler“ ist somit nicht mehr zu erwarten. „Um die Stadt Wilsdruff muss ein grüner Gürtel erhalten bleiben. Wir schließen daher eine Bebauung der Ausgleichsfläche kategorisch aus, um die Wohnqualität zu erhalten.“ heißt es in dem Schreiben der Stadträte.

Der Wilde Sau e. V. begrüßt diese verantwortungsbewusste Entscheidung sehr und begreift sie als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Unsere Landschaft dem schnellen Profit zu opfern, kann nicht der richtige Weg sein. In einer Zeit von Extremsommern, zunehmender Hochwassergefahr und akuten Artensterbens muss es jedem verständigen Menschen einleuchten, dass der Erhalt derartiger natürlicher Lebensräume essentiell ist. Nachhaltige Bauleitplanung im Sinne der künftigen Generationen ist von nun an als DAS ZIEL zu begreifen. Es liegt nun bei der Stadt Wilsdruff, für die Zukunft Ideen zu entwickeln, wie sich auf nachhaltigem Wege Einnahmen generieren lassen. Hier ist Einfallsreichtum gefragt. Der Dialog mit den Bürgern sollte endlich als ein geeignetes Mittel erkannt werden. Kritik aus den Reihen der mündigen Einwohner ist daher von nun an nicht mehr als bloßer Widerspruch , sondern als Chance zu begreifen, neue Ideen zu sammeln. Die Menschen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung im Rahmen frühzeitiger Einwohnerversammlungen zu beteiligen, kann hierfür ein wichtiges Mittel sein. Hinsichtlich der Thematik Naturschutz sollte die Stadt Wilsdruff nunmehr beginnen, eigene Wissensdefizite einzuräumen und Vorschläge sowie Einwände von Bürgern und Vereinen ernst zu nehmen, anstatt diese vorschnell abzubügeln.

„Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.“ Marie von Ebner-Eschenbach

29.11.2024 Aufforderung an die Sächsische Zeitung zur Richtigstellung

Der Verein forderte die SZ – Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zur Richtigstellung auf. Es geht hier um den Beitrag vom 22.11.2024 „Lebt ein Fischotter auf der Hühndorfer Höhe?. Hierzu verweisen wir auf unseren Bericht vom 22.11.2024 in dieser Rubrik „News“. Es geht dem Verein insbesondere darum, den Eindruck aus der Welt zu schaffen, der Verein habe zur Stadtratssitzung vom 14.11.2024 Umweltinformationen öffentlich gemacht, die sich behördlich nicht bestätigen ließen, es geht also um unsere Glaubwürdigkeit. Der Verein ist in Sorge, dass sich aufgrund des Beitrags zahlreiche Unterstützer von uns abwenden, was wiederum unser Ziel, die Wilsdruffer Landschaft zu erhalten und aufzuwerten, gefährdet. Die SZ wurde mit unserer E-Mail bereits am 01.11.2024 darüber in Kenntnis gesetzt, dass dem Verein entsprechenden Informationen seitens der Behörde zum Fischottervorkommen und zum Biotopschutz übermittelt wurden. Diese wurden jedoch nicht konkret erfragt, vielmehr erfolgte keinerlei Reaktion. Anders als im Beitrag mitgeteilt, ergänzte der Verein seine Äußerung zur Stadtratssitzung zudem nicht schriftlich, vielmehr bezog sich die SZ hier auf unsere E-Mail vom 01.11.2024 („… Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Pirna sei darüber informiert worden und habe das Vorkommen des Fischotters bestätigen können…“ In unserem Schreiben stand aber auch, dass uns Umweltinformationen übermittelt worden sind. Für deren Inhalt interessierte sich die SZ aber offenbar nicht. Die Verwendung des Konjunktiv vermittelt dem Leser, dass es nicht sicher sei, ob uns diese Informationen wirklich vorliegen. Da die Umweltbehörde unsere Äußerung zur Stadtratssitzung gem. SZ-Beitrag letztlich nicht bestätigt, wird dem Leser ein seltsamer Eindruck vom Verein vermittelt. ) 1

Der Grundsatz der journalistischen Sorgfalt hätte es unseres Erachtens geboten, dass die SZ die dem Verein vorliegenden Umweltinformationen bei uns erfragt, bevor sie übereilt gegenteilige Verlautbarungen der Stadt Wilsdruff und des Umweltamts berichtet. Es entstand durch die Berichtserstattung der Eindruck, der Verein würde haltlose Behauptungen aufstellen, sprich Fehlinformationen verbreiten (Vgl auch Wortlaut des unten genannten Links).

Vgl. https://www.saechsische.de/lokales/saechsische-schweiz-osterzgebirge/fischotter-auf-der-huehndorfer-hoehe-sensationelle-entdeckung-oder-fehlinformation-WTUSVZGSKJDULMOAQNWM5EYPUU.html

Weiterhin ist der Beitrag vom „Wilsdruff: Logistiker Wackler plant die nächste Investition“ vom 10.06.2022 unseres Erachtens richtigzustellen. Die Mitteilung im Artikel, das Unternehmen habe die Fläche bereits, ließ sich nicht bestätigen. Im Rahmen der Stadtratssitzung vom 26. Oktober 2023 verneinte der Bürgermeister der Stadt Wilsdruffs dies auf Nachfrage des Vereins hin und erklärte, der Kaufvertrag sei „noch nicht vollzogen“ (Protokoll zur Stadtratssitzung vom 23.10.2023). Es ist nicht unerheblich, ob sich dieses Naturparadies im Eigentum eines Logistikunternehmens befindet, welches auf diesem einen Stellplatz für LKWs anlegen möchte oder ob es Eigentum der Stadt, also der Wilsdruffer ist, die dort Erholung finden können. Zudem heißt es im Beitrag „Noch wachsen auf der insgesamt zwei Hektar großen Fläche kleine Bäume und Sträucher“, vom dem Gewässer ist jedoch keine Rede, auch das verwendete Beitragsbild gibt hierüber keinen Aufschluss. Hier wurde offenbar nichts hinterfragt, nichts recherchiert, sondern unreflektiert einseitig die Erklärung des Unternehmens veröffentlicht.

Vgl. https://www.saechsische.de/lokales/saechsische-schweiz-osterzgebirge/wilsdruff/wilsdruff-logistiker-wackler-plant-die-naechste-investition-BSFUL5SYVZUIGACYITHYT4P7EM.html

1 Teile der Zitate wurden vom Verein fett hervorgehoben oder unterstrichen.

28.11.2024

Was stimmt nun?

Gemäß einer E-Mail-Kommunikation vom 19.11.2024 mit der Stadt Wilsdruff teilte uns diese im Zusammenhang mit einem von uns eingereichten Amtsblattbeitrag – es ging hier um eine Mitteilung des Vereins zum uns amtlich bestätigten Fischottervorkommen – Folgendes mit:

„Vielen Dank auch für die Übersendung des Artikels „Fischotter in Wilsdruff“. Bezüglich des Vorkommens beziehen Sie sich auf die Biotoperfassung des Landratsamtes vom 27.06.2023, welche uns im Januar 2024 übergeben wurde. Auf unsere Nachfrage hin wurde uns seinerzeit mitgeteilt, dass diese Erfassung erfolgte, ohne jedoch den Nachweis des tatsächlichen Vorkommens zu führen. Bei solchen Vermutungen, die konkurrierende Nutzungen verhindern sollen ist es neben der floristischen Ausstattung sinnvoll, ein Artenschutzmonitoring für die faunistische Ausstattung durchzuführen. Hierzu liegen uns seitens des Landratsamtes noch keine Informationen vor, wir werden diesbezüglich nachfragen. Bis dahin haben Sie bitte Verständnis, dass Ihr Artikel von der Veröffentlichung zurückgestellt werden muss.“ 1

Anmerkung des Vereins: Hinsichtlich des o.g. Vorkommens (faunistische Ausstattung) geht es wohl um den Fischotter, der aber letztlich nicht maßgeblich für einen Biotopschutz ist, sondern vielmehr die floristische Ausstattung des Kleingewässers (Vgl. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums – Schutz bestimmter Biotope – VwV Biotopschutz, Definition der einzelnen Biotoptypen, siehe Natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer…). Auf eine konkret nachgewiesene faunistische Ausstattung stellt die Verwaltungsvorschrift nicht zwingend ab. Die floristische Ausstattung ist von der UNB fotografisch dokumentiert. Diese stellt letztlich die Grundlage dafür dar, dass auf eine entsprechende Wasserqualität und sonstige Eignung als Lebensraum für entsprechende Fauna geschlossen werden kann. Dass das Gewässer eine Eignung als Lebensraum besitzt, ist allein aufgrund der vorgefundenen Insektenvielfalt – insbesondere verschiedene Libellenarten – am Gewässer unstreitig. Die Anwohner können sicher bestätigen, im Sommer dort Frösche quaken zu hören, weshalb es sich bei dem Gewässer wohl auch um ein Laichgewässer handeln dürfte.

Letztlich entsteht also der Eindruck, dass der Stadt Wilsdruff hiernach eine Biotopfeststellung seitens der zuständigen Fachbehörde UNB übermittelt wurde. Eine solche ist unanfechtbar und kann von der Stadt auch nicht infrage gestellt werden. Dass das Umweltamt gem. SZ-Beitrag plötzlich mitteilt, es gebe kein gesetzlich geschütztes Biotop und kein Fischottervorkommen – aufgrund der Erkenntnisse einer Begehung, die im Oktober 2024 erfolgt sein soll , wirft Fragen auf und erscheint dem Verein bedenklich, zumal bis heute eine begründende Antwort des Umweltamtes (sowie auch eine Eingangsbestätigung) auf unsere Anfrage hin ausgeblieben ist und die aktuelle Einschätzung des Umweltamts auf einer Begehung im Oktober beruhen soll (Problematisch erscheint uns hier insbesondere der Zeitpunkt der Begehung – Stichwort: Vegetationsphase, Zugvögel abgezogen, Amphibien, Reptilien und Insekten idR kaum noch zu ermitteln s.u., aber auch der Umstand, dass man an einem Tag auf diesem unwegsamen Gelände erkannt haben will, dass ein Fischotter dort nicht sein kann. Unseres Erachtens wären hier längerfristige Untersuchungen angezeigt gewesen.).

Als der Verein hieraufhin stattdessen einen kurzen Beitrag nur zum Biotopschutz des Geländes einreichte, der wie folgt begann:

„Es ist nun amtlich, dem Wilde Sau e. V. wurden entsprechende Umweltinformationen übermittelt. Auf dem Gelände, welches die Stadt Wilsdruff eigentlich für die Erweiterung der Spedition Wackler im Auge hat, befindet sich ein durch einen Schilfgürtel nahezu vollständig umschlossenes Kleingewässer, welches gesetzlichen Schutz erfährt. Die untere Naturschutzbehörde hat dies festgestellt….“

bekamen wir vom Beigeordneten der Stadt Wilsdruff mit E-Mail vom 22.11.2024 zur Antwort:

„Ihr Beitrag im Anhang kann aus meiner Sicht im nächsten Amtsblatt veröffentlicht werden.“

Man könnte also durchaus meinen, dem Beigeordneten war der Biotopschutz bekannt, so dass aus seiner Sicht nichts gegen eine Veröffentlichung sprach und er dieser ordnungsgemäß zustimmte.

Eine Veröffentlichung erfolgte jedoch nicht, da kam uns wohl der SZ-Beitrag zuvor. Die Verlautbarung des Umweltamts im o.g. SZ-Beitrag, es sei eine Neubegehung des Areals erfolgt und hieraufhin das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Biotopschutz sowie die Möglichkeit eines Fischottervorkommens abgelehnt worden, scheint der Stadt Wilsdruff selbst also auch am 22.11.2024 noch unbekannt.

Man vergleiche die nun o.g. Aussagen aber mit der Verlautbarung der Stadt Wilsdruff im SZ-Beitrag vom 22.11.2024 „Lebt ein Fischotter auf der Hühndorfer Höhe? Ein Mitarbeiter des Wilsdruffer Bauamts habe hiernach u.a. erklärt: „Es kam aber nicht zu
einer Festsetzung als Biotop“

Zur Stadtratssitzung vom 14.11.2024 erklärte der Bürgermeister der Stadt Wilsdruff mit erstaunter Miene, vom einem Biotopschutz und möglichem Fischottervorkommen überhaupt nichts zu wissen und sich nun hierzu erkundigen zu wollen. Im o.g. SZ-Beitrag wird er wie folgt zitiert: „Bürgermeister Ralf Rother (CDU) zeigte sich in der Sitzung mehr als überrascht, dass sich auf der angesprochenen Fläche Fischotter angesiedelt haben sollen: „Das ist mir nicht bekannt und ich kann es mir ganz schwer vorstellen“. Ihm sei auch nicht bekannt, dass diese Fläche als Biotop ausgewiesen sei. Normalerweise werde die Stadt darüber informiert.1

Die Biotopausweisung sowie ein mögliches Fischottervorkommen (s.o.) waren dem Bürgermeister der Stadt Wilsdruff hiernach also ca. 10 Monate seit Eingang der Umweltinformationen bei der Stadt Wilsdruff unbekannt. Bedenkt man, dass die Stadt Wilsdruff ein auffällig erhebliches Interesse an der Schaffung weiteren Baulands zu haben scheint, ist dies ungewöhnlich, zumal ein Fischottervorkommen und auch der Biotopschutz geeignet sind, eine Überplanung des Areals zu verhindern.

Die ganze Angelegenheit erscheint seltsam!

Es dürfte wohl erst Klarheit aufkommen, sobald sich die zuständige Fachabteilung des Umweltamts, nämlich die UNB, sich hierzu äußert.

Tatsache ist :

Die uns vorliegenden behördlichen Umweltinformationen zum Fischotter-vorkommen (faunistische Ausstattung des Biotops) und zum Biotopschutz waren von 06/23 bis zum 30.10.2024 aktuell (an diesem Tag wurden sie uns von der UNB übermittelt) und erst kurz vor der angekündigten Berichterstattung durch uns im Amtsblatt sowie kurz vor einer Berichterstattung durch die SZ, soll plötzlich eine erneute Begehung des Areals erfolgt sein – mit abweichendem Ergebnis.

Bilde sich hierzu jeder seine Meinung.

1 Teile der Zitate wurden vom Verein fett hervorgehoben oder unterstrichen.

28.11.2024

Wichtige Zeigerpflanze für den FFH-Lebensraumtyp 3150 im Kleingewässer neben Logistikunternehmen bestätigt!

Die untere Naturschutzbehörde bestätigte uns gestern per E-Mail, dass es sich bei der Schwimmblattpflanze auf dem Foto um „Schwimmendes Laichkraut“ handelt, dies sei auch im Zusammenhang mit der Biotopfeststellung vom Juni 2023 entsprechend fotografisch dokumentiert worden. Das ergibt sich auch aus dem uns seitens der UNB übermittelten Biotopblatt. Soviel zur Aussage der Stadt Wilsdruff gem. SZ-Beitrag, im Rahmen der Begehung vom Juni 2023, seien nur Vermutungen angestellt worden und eine „Biotopfestsetzung“ sei nicht erfolgt. („Es kam aber nicht zu einer Festsetzung als Biotop“ so der Mitarbeiter des Wilsdruffer Bauamts gem. SZ-Beitrag vom 22.11.2024 „Lebt ein Fischotter auf der Hühndorfer Höhe?“.)

Die Formulierung des Mitarbeiters des Wilsdruffer Bauamts „Festsetzung als Biotop“ ist unseres Erachten ohnehin nicht korrekt. Ohne es offenbar zu wissen, hatte dieser Sachbearbeiter aber Recht, es gab keine Festsetzung, weil Biotope nämlich nicht festgesetzt werden. Der Biotopschutz ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, es bedarf hierfür keines Umsetzungsaktes einer Behörde, um den Schutzstatus erst zu erreichen, also keiner Festsetzung, daher lässt sich ein gesetzlich geschütztes Biotop auch allenfalls nur feststellen. (Vgl. https://www.bfn.de/gesetzlich-geschuetzte-biotope) Eine solche Feststellung erfolgte durch die UNB im Juni 2023. Liegen die Voraussetzungen – wie unseres Erachtens im vorliegenden Fall unproblematisch – also vor, so ist das Gelände auch automatisch gesetzlich geschütztes Biotop. Anders etwa das Naturschutzgebiet gem. § 23 BNatSchG, dieses bedarf einer „Festsetzung“ (Vgl. https://www.bfn.de/naturschutzgebiete)

§ 30 Abs. 1 BNatSchG Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).

§ 23 Abs. 1 BNatSchG Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist […]

Die Frage die sich hieraus ergibt ist, ob dem Wilsdruffer Bauamt aber eine „Biotopfeststellung“ bekannt war.

Hier ist nun der Wilsdruffer Stadtrat am Zug. Dieser sollte nun Akteneinsicht bei der Stadt Wilsdruff einfordern. Die Ergebnisse sollten auch im Rahmen der Stadtratssitzung dann öffentlich erörtert werden. Das Wilsdruffer Bauamt sollte sich dort entsprechend erklären.

Diese o.g. Pflanzenart kennzeichnet den FFH-Lebensraumtyp 3150 „Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer“, dem Gewässer müsste somit Schutz von europäischer Ebene zukommen, wie dies die UNB im Juni 2023 auch ordnungsgemäß erkannte (Vgl. https://www.bfn.de/natura-2000-lebensraum/natuerliche-eutrophe-seen-mit-einer-vegetation-vom-typ-magnopotamion-oder) und selbstverständlich auch Biotopschutz nach dem BNatSchG. „Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 30) stellt alle natürlichen und naturnahen Bereiche stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden naturnahen Vegetation unter Schutz.“ (https://www.natura2000.sachsen.de/eutrophe-stillgewasser-23975.html)

„Schwimmendes Laichkraut“ – Dieses Foto wurde vom Verein letztes Jahr im Rahmen eigener Dokumentationen vor Ort aufgenommen.

Der Verein war gestern vor Ort, im Herbst lassen sich die Blätter selbstverständlich nicht mehr erkennen. Im Rahmen der Begehung, die im Oktober erfolgt sein soll (unseres Erachten kann dies nur der 31. Oktober gewesen sein – siehe unten), kann diese Pflanze unseres Erachtens gar nicht wahrgenommen worden sein können. Aus diesem Grunde erfolgen entsprechende Begehungen, will man die Flora und Fauna tatsächlich möglichst umfassend und sicher feststellen, insbesondere im Frühling und Sommer (Vegetationsphasen, hierzu siehe unten).

Wir kommen aufgrund der uns vorliegenden Informationen zu der unseres Erachtens logischen Einschätzung, dass ein Biotopschutz (sowie ein Schutz gem. FFH) im Juni 2023 von der UNB ordnungsgemäß erkannt wurde und diese Feststellung, aus welchen Gründen auch immer, nach dem 30.Oktober 2024 plötzlich wieder abgelehnt werden musste. Ob diese Ablehnung seitens der für Biotopfeststellungen zuständigen Fachabteilung der Umweltbehörde – nämlich der UNB – erfolgte, ist unbekannt. Hinsichtlich der Gründe und zur Frage, warum so plötzlich eine Neubewertung des Lebensraums durchgeführt worden sein soll, kann man nur Vermutungen anstellen. Wir hoffen, dass die Umweltbehörde sich auf unsere E-Mail hin vom 27.11.2024 (unterer Beitrag) hierzu erklärt. Da auf die u.g. E-Mail hin noch immer keine Eingangsbestätigung erfolgte, werden wir nun die Anfrage per Einschreiben übermitteln.

27.11.2024

Unsere Anfrage an das Umweltamt des Landratsamts Sächsische Schweiz – Osterzgebirge aufgrund des Beitrags der Sächsischen Zeitung vom 22.11.2024 „Lebt ein Fischotter auf der Hühndorfer Höhe?“

Sehr geehrter Herr […],

ich beziehe mich hiermit auf den Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 22.11.2024 „Lebt ein Fischotter auf der Hühndorfer Höhe?“

Gemäß Beitrag gebe es nach Ihren Angaben auf der Fläche keine Bereiche, welche vom Fischotter dauerhaft „bewohnt“ werden. Jene Stelle, an welcher der Fischotter beobachtet wurde, sei weder eine Fortpflanzungs‐ oder Ruhestätte noch ein Biotop. Sie sollen zudem erklärt haben, es sei im Oktober eine erneute Begehung erfolgt.

Die im Beitrag mitgeteilten Verlautbarungen Ihrer Behörde haben den Verein in eine ungünstige Situation – dessen Unglaubwürdigkeit dürfte nun angenommen werden – gebracht, da die vom Verein mitgeteilten amtlichen Feststellungen der unteren Naturschutzbehörde, wir haben uns ausschließlich auf amtliche Umweltinformationen berufen, in der Stellungnahme des Umweltamts keine Bestätigung erfahren, nicht einmal dahingehend, dass diese Informationen ursprünglich festgestellt waren. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang noch um schnellstmögliche Klarstellung gegenüber der Presse. Sollten Sie die Presse hierüber im Rahmen Ihrer Stellungnahme bereits informiert haben, so teilen Sie mir das bitte mit. 

Zum Fischotter: Hier empfehle ich sorgfältige Untersuchungen über einen längeren Zeitraum hinweg, um sicher zu gehen. In Anbetracht der Seltenheit des Otters in Sachsen dürfte dies geboten sein. Es erscheint m. E. durchaus möglich, dass der Fischotter auf dem Areal neben Wackler nur einen seiner zahlreichen Unterschlüpfe angelegt hat – und weitere in der Umgebung, zumal Fischotter größere Reviere bewohnen, die sich über mehrere Kilometer erstrecken können. Es gibt weitere Teiche in der Umgebung, zudem den Bach „Wilde Sau“. Da die Höhlen dieser Marderart sich nicht ausschließlich am Uferrand befinden, dürfte es ohnehin kaum möglich sein, diese im Rahmen einer Begehung auf dem dicht bewachsenen Areal auszuschließen. Im Übrigen ist sich der Verein dessen bewusst, dass es sich bei dem Areal um keinen typischen Lebensraum für Otter handeln dürfte. In Anbetracht der Tatsache jedoch, dass der Fischotter insbesondere bedroht ist, weil es an geeigneten Lebensräumen fehlt, diese sogar noch heute, einer Zeit des akuten Artensterbens, der Versiegelung durch den Menschen zum Opfer fallen, halten wir es für denkbar, dass diese Marderart sich nun anpassen muss, womöglich auch in der Ernährung – der Fischotter ist diesbezüglich ohnehin nicht ausschließlich auf Fisch beschränkt, und auf derartige Lebensräume ausweichen – will sie überleben. Es ist Aufgabe der Umweltbehörde, Lebensräume zu erhalten, ob zugunsten des Otters oder anderer bedrohter Arten.

Am 30.10.2024 wurden uns die Umweltinformationen zum Gelände neben dem Logistikzentrum übermittelt. Es handelt sich hiernach bei dem Kleingewässer um ein gesetzlich geschütztes Biotop. Die durch die UNB festgestellte Flora entspricht zum Teil jener, die der Wilde Sau e. V. ebenfalls dokumentierte. Ebenso verhält es sich mit der Fauna. Die Artenvielfalt an Libellen dort ist groß (ein paar konnten wir dokumentieren), auch gibt es Teichfrösche (diese sitzen im Schilf und quaken lauthals), zahlreiche Schmetterlingsarten u.s.w., zudem hat der Verein ebenfalls vor Ort den streng geschützte Drosselrohrsänger (Anlage 1 zu § 1 BArtSchV) festgestellt (Fotos). Wir haben uns hierzu mit einem Ornithologen ausgetauscht, es handelt sich tatsächlich um diese Art.

Die von der unteren Naturschutzbehörde ermittelte Ausstattung des Biotops kann also im Wesentlichen bestätigt werden. Hinsichtlich unserer zahlreichen Fotos der u.a. Schilf- und Binsengewächse sind wir aktuell noch im Begriff, einen Expertenrat einzuholen, zwecks konkreter Einordnung.

Es handelt sich bei dem Gelände unseres Erachtens unproblematisch um ein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BNatSchG sowie wohl auch um den FFH- Lebensraumtyp 3150. Umfangreiche biotoptypische Ufervegetation, breiter Schilfgürtel, Schwimmpflanzen, das Wasser ist nicht verunreinigt – ein vitales Biotop. Ein perfekter Lebensraum für Arten, die auf derartige Gebiete angewiesen sind, einige haben sich bereits auf der Ausgleichsfläche erfolgreich angesiedelt. 

Da uns die Umweltinformationen vom Juni 2023 als aktuelle Umweltinformationen am 30. Oktober 2024 übermittelt wurden, kommt für die erfolgte Begehung wohl nur noch der 31. Oktober 2024 in Frage, andernfalls bitte ich um entsprechende Erläuterung.

Ich bin etwas verwundert, dass eine Begehung derartig spät durchgeführt wurde, das erscheint mir unüblich (Stichwort: Vegetationsperiode). Hierfür wäre m. E. besser der Frühling 2025 abzuwarten gewesen. Teilen Sie mir bitte mit, warum die Begehung derartig spät erfolgte. Die meisten Insekten, Amphibien und Reptilien sowie zahlreiche Zugvögel dürften im Oktober in der Regel nicht mehr vorzufinden sein. Der Drosselrohrsänger etwa verlässt im September sein Brutrevier. Auch die Flora lässt sich zum 31. Oktober wohl mehr nicht ganz unkompliziert bestimmen. Ein Abgleich mit Feststellungen vom Juni erst Ende Oktober durchzuführen, erscheint mir daher weder sinnvoll noch verlässlich. Zahlreiche Arten dürften Ihnen so verborgen geblieben sein.

Teilen Sie mir bitte auch mit, aus welchem Grunde überhaupt eine erneute Begehung erfolgte und warum gerade jetzt.

Da Ihre Behörde in dem Gelände nun offenbar kein geschütztes Biotop mehr erkennen will, besteht m. E. nun die Gefahr, dass Eingriffe in diesen Lebensraum erfolgen könnten, nachdem dies jetzt auch durch die Sächsische Zeitung öffentlich gemacht wurde. Ich bitte daher dringend, diese Entscheidung nochmals zu überdenken und zunächst den Mai/Juni 2025 für eine erneute Begehung abzuwarten. Sie werden dann staunen, was sie dort alles vorfinden.

Hier sollte auf Nummer sicher gegangen werden. Es gibt m. E. keine Notwendigkeit, dem Gelände ohne m.E. vorherige verlässliche Untersuchung (s.o.) abrupt die Biotopeigenschaft – Ende Oktober – abzuerkennen.

Bitte übermitteln Sie uns die im Rahmen der Begehung vom Oktober 2024 gewonnenen Umweltinformationen gemäß SächsUIG, etwa Dokumentationen etc. fristgemäß innerhalb eines Monats. Aus diesen müsste sich dann wohl ergeben, dass bestimmte im Juni 2023 erfasste Arten im Oktober 2024 nicht mehr bestätigt werden konnten, womöglich konnten aber auch bislang nicht erfasste Arten festgestellt werden. Wir möchten das Umweltamt bei seiner Aufgabe, unsere Umwelt zu erhalten, gern unterstützen und aus diesem Grunde die von Ihnen übermittelten Informationen im Rahmen einer Begehung des Areals abgleichen.

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gern aussagekräftige Fotos des Geländes vom Frühling/Sommer. 

Ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Unterstützung.

Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

[…]

Ein kleiner Auszug der festgestellten Arten auf dem Gelände. Teichfrösche hört man hinter dem Schilf quaken. Da dies schwer zugänglich ist, gelang es uns leider nicht, diese vor Ort auf einem Foto festzuhalten, daher das Symbolbild. Es ist generell schwierig, die vielen Arten alle fotografisch zu dokumentieren. Wir werden uns jedoch um weitere Aufnahmen bemühen.

22.11.2024

Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 22.11.2024 „Lebt ein Fischotter auf der Hühndorfer Höhe?“

Wir bemängeln hier die Rechercheweise der Sächsischen Zeitung. Nach Vortrag des Vorstandsvorsitzenden des Wilde Sau e.V. zur letzten Stadtratssitzung vom 14.11.2024 (gemäß o.g. Beitrag die „jüngste Stadtratssitzung“) trat nicht etwa der Vertreter der Sächsischen Zeitung an unseren Verein heran und erfragte die uns vorliegenden Umweltinformationen, nein vielmehr wendete er sich lediglich an das Umweltamt sowie das Wilsdruffer Bauamt und verkündete nun eine abweichende Sachlage, die geeignet ist, eine falsche Darstellung des Sachverhalts zur Stadtratssitzung durch den Wilde Sau e. V. anzunehmen, sprich uns in ein schlechtes Licht zu rücken. Dem Leser dürfte durch den Beitrag der Eindruck entstanden sein, der Verein trage haltlose Behauptungen vor. Dessen hätte sich das Blatt vor Veröffentlichung des Beitrags bewusst sein müssen, weshalb es die journalistische Sorgfalt geboten hätte, sich noch einmal an uns zu wenden.

Dass die Sächsische Zeitung nicht an uns herantrat und uns die Möglichkeit einräumte, aufzuzeigen, Informationen welcher Art dem Verein übermittelt worden sind, erschreckt und zerstört letztes Vertrauen.

Journalismus sollte eigentlich anders aussehen. Wir erwarten von der Sächsischen Zeitung eine Klarstellung!

Am 01.11.2024 hatten wir die SZ bereits darüber in Kenntnis gesetzt, dass uns behördliche Umweltinformationen zum Biotopschutz und Fischottervorkommen vorliegen – hieraufhin erfolgte keinerlei Reaktion, keine Rückfragen, nicht einmal eine Eingangsbestätigung – trotz wiederholten Anschreibens. Lediglich im Zusammenhang mit eventuell weiteren geforderten Richtigstellungen werden wir mit diesem Blatt noch kommunizieren. Der Verein denkt nun über neue Möglichkeiten nach, die Bürger zu informieren, da die lokale Presse (Wilsdruffer Lokalteil der SZ) ihrem Informationsauftrag – eine auf kritischen Recherchen, auch gegenüber Behörden, beruhende Berichterstattung zu erbringen – aus unserer Sicht nur ungenügend nachkommt.

Ein Umweltinformationsblatt übermittelte uns die untere Naturschutzbehörde des LRA SOE mit folgendem Anschreiben vom 30.10.2024:

„[…] Entsprechend des UIG und Ihrer Anforderung schicke ich Ihnen zudem die Biotopfeststellung eines Kleingewässers angrenzend zum Logistikzentrum Wackler. […]“

Es handelt sich hiernach um den Lebensraumtyp (LRT) 3150, also ein eutrophes Kleingewässer. Als FFH-Lebensraumtyp genießt dieses europäischen Schutz. Entsprechende floristische Ausstattung konnte vorgefunden werden. Zudem wurde uns das Blatt im Zusammenhang mit der Mitteilung übermittelt, dass es sich hierbei um eine Biotopfeststellung handelt.

Aus dem Informationsblatt ergibt sich, dass eine konkrete floristische Ausstattung festgestellt wurde. Hierbei handelte es sich um 13 konkrete Pflanzenarten, deren lateinischen Namen aufgelistet sind. Diese kennzeichnen den o.g. Lebensraumtyp. (Scrollt nach unten und schaut Euch die Bilder an, dort lässt sich typische Uferfauna, die ein solches Biotop ausmacht, klar erkennen.)

.Als faunistische Ausstattung wurde Folgendes festgestellt: Fischotter, Teichfrosch, Drosselrohrsänger (dieser gesetzlich streng geschützte Vogel wird im Beitrag übrigens nicht erwähnt) sowie drei konkrete Libellenarten. (nicht „könnte“, wie der Sachbearbeiter des Wilsdruffer Bauamts im Beitrag der SZ erklärt, die UNB benennt drei konkrete Libellenarten, nämlich die Federlibelle, die Hufeisen-Azurjungfer und die große Pechlibelle im Rahmen der faunistischen Ausstattung – das klingt nicht nach Mutmaßung.)

Dass es sich hierbei nicht lediglich um Vermutungen handeln soll, ergibt sich aus dem Blatt mit der Überschrift „Erfassungsbogen für § 26 – Biotope“. (Zur Erläuterung: Es handelt sich hierbei wohl um ein veraltetes Formular, unter § 26 SächsNatSchG wurde früher die gesetzlich geschützten Biotope im SächsNatSchG a.F. aufgeführt, heute sind diese unter § 21 SächsNatSchG n.F. gelistet). Es ist klar von der Ausstattung des Biotops die Rede. Zudem wird auf eine Fotodokumentation verwiesen. Warum sollten zwei Mitarbeiter der UNB eine Begehung durchführen einschließlich Fotodokumentation, um dann konkrete Arten zu vermuten. Der Verein war dort selbst, es wimmelt dort von Insekten, überall zwitschert es. Da muss man nichts vermuten, insbesondere nicht bei einer Begehung im Juni.

Wie lassen sich auch etwa konkrete Schwimmpflanzen-, Schilf- oder lt. Beitrag drei konkrete Libellenarten nur vermuten. Hier wäre wohl jeder kritische Journalist stutzig geworden und hätte nachgehakt.

Der Verein bleibt dabei, es handelt sich um ein kleines Binnengewässer, welches als Biotop gem. § 30 Abs. 2 Nr. 1 u. Nr. 2 BNatSchG automatisch gesetzlichen Schutz erfährt, ebenfalls als Lebensraumtyp 3150 – eutrophes Kleingewässer (europäischer Schutz). Hierzu ist keine vorherige Festsetzung durch Behörden erforderlich. Der Schutz folgt direkt aus dem Gesetz, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Das Wasser ist nicht verunreinigt, artenreiche Ufervegetation ist in besonderem Umfang vorhanden, ebenfalls diverse Schwimmblattvegetation (hierzu bitte nach unten scrollen und einfach die Bilder anschauen, selbst Laien erkennen hier u.a. unterschiedliche Schilfarten.) Es ist klar ein Lebensraum für Tiere, die auf Gewässer und Ufervegetation angewiesen sind. Derartige Feuchtgebiete sind bedroht und daher zu erhalten.

[…] (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:

  1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, […]

Wir werden das Umweltamt hierüber in Kenntnis setzen und zur Stellungnahme auffordern sowie diesem unsere Fotos übermitteln.

Aus dem Beitrag ergibt sich auch nicht, dass die SZ selbständig die Informationen eingesehen hat, auf welche sich der Wilsdruffer Bauamtsmitarbeiter bezog, vielmehr scheint es, als dass man sich den Inhalt von diesem lediglich mitteilen ließ.

Sind überhaupt Unterlagen angefordert worden? Hat sich die SZ selbst ein Bild vom Gelände gemacht? Dann wäre der Rechercheaufwand aber sicher im Beitrag erwähnt worden.

Laut Beitrag soll Ende Oktober 2024 eine erneute Begehung erfolgt sein, die aufgezeigt habe, dass es dort weder einen Fischotter gebe, noch eine Biotopeigenschaft gegeben sei. Es stellt sich dann aber die Frage, warum uns die UNB am 30.10.2024 die o.g. Umweltinformationen übermittelte. Das würde bedeuten, nach Übermittlung der Umweltinformationen habe man sich direkt am nächsten Tag noch auf das Gelände begeben, zumal „Ende Oktober“ am 31.10. endet. Das erscheint nicht plausibel, da die informationspflichtige Behörde dann angehalten gewesen wäre, uns mit Übermittlung der Informationen mitzuteilen, dass am nächsten Tage bereits eine erneute Begehung und somit eventuell eine Neubewertung ansteht. Alles sehr schwer nachzuvollziehen. Welche Vegetation sollte man im Übrigen auch nach dem 30. Oktober noch fehlerfrei ermitteln können (Stichwort: Vegetationsphase)?

Besonders befremdlich wird der Beitrag, nachdem die SZ sogar noch den Mitarbeiter des Wilsdruffer Bauamts quasi als Fischotterexperten zur Frage eines möglichen Fischottervorkommens zitiert. Dieser bezieht sich u.a. auf Wikipedia. Dass der Fischotter große Reviere bewohnt und das Areal nur eines seiner Rückzugsorte sein könnte, erwägt der Sachbearbeiter für Bauangelegenheiten selbstverständlich nicht, wie auch, sein Aufgabenbereich ist ein anderer – nämlich die Schaffung der Voraussetzungen für eine Bebauung. Es wäre hier angezeigt gewesen, eine sachkundige Person, etwa den Mitarbeiter in Sachen Artenschutz der UNB zu interviewen.

Es „könnte“ dort Frösche und Libellen geben? Da fällt einem nichts drauf ein. Hat irgendein Mitglied der Stadtverwaltung während des Sommers überhaupt einmal das Gelände besucht? Derartige Aussagen sind ein Schlag ins Gesicht und beleidigen die Intelligenz all jener, die sich wirklich schon einmal mit dem Areal befasst haben – als Freunde der Natur. Die Frösche quaken dort lauthals, Libellen schwirren überall herum, Vögel zahlreicher Arten sind vertreten. Es handelt sich um einen Hotspot für die Arten, weil verschiedene Lebensräume direkt nebeneinander liegen (großer Strauchbereich, Kleingewässer mit umfangreicher Ufervegetation, Wäldchen und Streuobstwiese) und menschenleer.

Alles sehr verstörend…

Das Ganze erscheint seltsam, drum bleiben wir dran!!!

Scrollt runter, da findet Ihr zahlreiche Fotos vom Lebensraum.

„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“

Immanuel Kant

Das Areal befindet sich schräg gegenüber der Wilsdruffer Tankstelle gleich vor dem Logistikzentrum. Man muss den Hang nur etwas hinaufsteigen. Bitte seid achtsam und leise, wenn Ihr das Gelände in Augenschein nehmt. Tatsächlich nämlich lebt da viel, auch wenn es so Einige nicht wahrhaben wollen. Man braucht nur ein wachsames Auge, Geduld und einen Blick fürs Detail. Über Fotos oder Erkenntnisse freuen wir uns, teilt darum gern Eure Beobachtungen. Vielleicht ist es Euer Beitrag, der zur Rettung dieses wunderschönen Lebensraums beiträgt. Den Schilfbereich bitte nicht betreten.

Unseren Vortrag zur Stadtratssitzung vom 14.11. werden wir demnächst im exakten Wortlaut veröffentlichen.

12.11.2024

Baumpflanzungen an Naumanns Feldweg nun abgeschlossen

😀

Die letzten 30 jungen Espen wurden am 9.11.2024 neben Naumanns Feldweg in Grumbach gepflanzt.

Drei weitere Bäume mussten stellvertretend für jene nachgepflanzt werden, welche die Sommerhitze leider nicht überstanden haben – trotz eifrigen Bewässerns. 🙁

Insgesamt lassen sich entlang Naumanns Feldweg nun 115 junge Espen zählen.

Fischotter in Wilsdruff 🙂

Foto: Jürgen Borris/ Aktion Fischotterschutz e.V.; es handelt sich hierbei um ein Symbolfoto und nicht um einen Wilsdruffer Fischotter

05.11.2024

Fischotter in Wilsdruff

Verfahren zum B-Plan Nr. 38 „Erweiterung Spedition Wackler – Wilsdruff“

Das Areal bietet jedoch nicht nur dem Fischotter einen Lebensraum, der Verein konnte dort eine erstaunliche Vielfalt an Vögeln und Insekten beobachten.

Unser Verein, aber auch eine Wilsdruffer Bürgerinitiative haben sich in der Vergangenheit gegen die Bebauung dieses wunderschönen, auf den ersten Blick erkennbar wertvollen natürlichen Lebensraums stark gemacht. Die Sächsische Zeitung berichtete hierzu. 

Der Wilde Sau e.V. wünscht sich, dass die Stadt Wilsdruff den Schutzstatus dieses Geländes nun als endgültig anerkennt und sich hierzu öffentlich eindeutig erklärt, indem sie einräumt, dass das Planvorhaben gescheitert ist, also vom Tisch ist und nun der Erhalt dieses natürlichen Lebensraums das Ziel sein muss, auch, um den Fischottern diesen Lebensraum zu sichern.

Die noch verbliebenen natürlichen Lebensräume im Gebiet Wilsdruff und der dazugehörigen Ortsteile stellen ein besonderes Kapital dar. Die Stadt muss es lernen, sich dieses zu Nutze zu machen. Mittels Erhaltung und Vernetzung dieser Lebensräume sowie der Schaffung zusätzlicher Wanderwege würde Wilsdruff auch für Besucher attraktiver, was den ortsansässigen Gastronomen, Unterkunftsbetreibern und Einzelhändlern zu Gute käme und letztlich zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen generierte. Sich vorwiegend als attraktiver Wirtschaftsstandort zu begreifen und eine weitere Ausbreitung von Industrie- und Gewerbeflächen auf Kosten der Wilsdruffer Landschaft voranzutreiben, ist zu kurz gedacht und schadet Mensch und Natur erheblich. Nachhaltig denken und handeln – insbesondere auch im Sinne der künftigen Generationen – und hierbei vorhandene Möglichkeiten zu nutzen, ohne zu zerstören, sollte das Ziel sein. Hierfür ist natürlich Einfallsreichtum gefragt. Versiegeln zugunsten schneller Profite, dazu gehört nicht viel.

Diese schreckliche Aussicht ist bereits traurige Realität. Monströse Gewerbehalle direkt am Wilsdruffer Stadtrand – Kleinstadtcharme passé.
Wer will noch mehr davon? Foto: Thomas Rothe

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Stadt Wilsdruff regelmäßig stolz über „Horst und Hilde“ berichtet. Das sind die Namen, mit welchen man die in Wilsdruff alljährlich brütenden Weißstörche bedachte. Diese Tiere haben mittlerweile nahezu den Status von Stadtmaskottchen erlangt. Es sollte aber auch erkannt werden, dass diese Vögel auf den Erhalt der an die Stadt angrenzenden Landschaft angewiesen sind. Ohne schnell erreichbare Wiesen, Felder und Feuchtgebiete keine Störche. Auch diesen Tieren wird selbstverständlich eine fortschreitende Versiegelung der Landschaft zum Nachteil gereichen. Im oben genannten froschreichen Schutzgebiet konnten die Weißstörche zudem häufig bei der Nahrungssuche beobachtet werden. Solche Zusammenhänge müssen von den Verantwortlichen verstanden werden.

Symbolfoto Weißstorch: Thomas Rothe

Es folgen noch ein paar Aufnahmen vom Gelände.

30.08.2024

Antwort der Landesdirektion Sachsen auf unsere Beschwerde zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Die Landesdirektion Sachsen hat „keine Rechtsverletzungen festgestellt, die ein rechtsaufsichtliches Eingreifen erfordern“.

Zur unserem Beschwerdepunkt Nr. 1 „Fehlender Hinweise auf Stellungnahmen in der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wilsdruff“ antwortete die Landesdirektion heute wie folgt:

„Aus kommunalrechtlicher Sicht war die Bekanntmachung des Bebauungsplans zu prüfen. Die erforderliche ortsübliche Bekanntmachung erfolgte gemäß § 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung vom 24. Juni 2016 durch Aushang im Schaukasten. Neben dem Aushang im Schaukasten kann die
ortsübliche Bekanntmachung oder Bekanntgabe auch gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung im Wege der öffentlichen Bekanntmachung im
Amtsblatt erfolgen. Dies stellt aber nur ein zusätzliches Angebot dar. Die verbindliche Bekanntmachungsform ist die Bekanntmachung im Schaukasten. Da die Bekanntmachung im Amtsblatt nur zusätzlich erfolgt und nicht maßgeblich für die Wirksamkeit des Bebauungsplans ist, wirken sich mögliche Mängel im Bekanntmachungstext auch nicht auf die Wirksamkeit des Bebauungsplans aus. Die Ausführungen des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (SOE) sind daher nicht zu beanstanden.“

Diese Einschätzung entbehrt aus unserer Sicht jeglicher Logik. Einerseits erkennt die Landesdirektion – anders als das Landratsamt SOE – dass Bekanntmachungen gem. Bekanntmachungssatzung auch über das Amtsblatt vorgenommen werden können. Jedoch soll es sich hierbei wohl dennoch nicht um wirkliche Bekanntmachungen handeln, sondern nur um ein zusätzliches Angebot, welches offenbar um wesentliche Punkte gekürzt veröffentlicht werden darf. Gem. § 1 i. V. m. § 2 der Bekanntmachungssatzung kann die ortsübliche Bekanntmachung neben dem Aushang im Schaukasten auch im Amtsblatt vorgenommen werden. Hiervon macht die Stadt Wilsdruff bereits seit einigen Jahren Gebrauch, die Bürger haben sich daran gewöhnt. Dass die beiden Bekanntmachungen inhaltlich voneinander abweichen dürfen, ergibt sich aus der Bekanntmachungssatzung nicht, vielmehr ist zu erwarten, dass diese sich inhaltlich entsprechen. Andernfalls hätte es im Amtsblatt des Hinweises bedurft, dass es sich nicht um die vollständige Bekanntmachung handelt (zumal die Verlautbarung in die Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ verortet wurde) und es wäre explizit auf die Bekanntmachung im Schaukasten zu verweisen gewesen – mit dem Zusatz, dass die Verlautbarung im Amtsblatt unvollständig ist. Warum hat die Stadt Wilsdruff gerade im Amtsblatt diese drei für den Hinweis auf Stellungnahmen wesentlichen Zeilen (offenbar seit den letzten Jahren erstmalig) weggelassen? Bei lebensnaher Betrachtung mussten die Bürger annehmen, dass es sich bei der Bekanntmachung im Amtsblatt um die Bekanntmachung handelte, welche auch im Schaukasten vorzufinden ist, dieser also nicht aufgesucht werden muss.

Dass die Stadt Wilsdruff über die letzten Jahre regelmäßig entsprechende Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen einschließlich Hinweis auf Stellungnahmen im Amtsblatt veröffentlichte, scheint für die Landesdirektion wohl unerheblich.

Darüber hinaus ist uns das Landratsamt SOE seit Anfang August trotz Nachfrage noch den Nachweis schuldig, dass über den Schaukasten tatsächlich der Hinweis auf Stellungnahmen erteilt wurde. Wir baten um Übermittlung des Nachweises. Es erscheint uns nämlich absurd, dass der im Schaukasten enthaltende Bekanntmachungstext für das Amtsblatt um den wesentlichen Hinweis gekürzt wurde.

Auch die Stellungnahme der Stadt Wilsdruff zu unserer Kommunalaufsichtsbeschwerde wurde uns seitens des LRA noch immer nicht übermittelt.

Zu den übrigen Beschwerdepunkten äußert sich die Landesdirektion Sachsen gar nicht erst nicht. Diese waren:

Beschwerdepunkt 2: Veröffentlichung der Namen und Anschriften der Stellungnehmenden zu einem vorhergehenden Bauleitplanverfahre durch die Stadt Wilsdruff. Diese waren von Mai 2023 bis Mai 2024 online einsehbar, Die Auslegung der Planungsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 31 erfolgte im Dezember 2023/Januar 2024. Das Abschreckungspotential, welche diese Veröffentlichungen entfalteten, ist offensichtlich und hätte sich auch der Landesdirektion aufdrängen müssen. Bei dem Verein meldeten sich sogar Bürger, die uns mitteilten, keine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 31 abgegeben zu haben, weil sie eine Veröffentlichung ihrer Namen und Adressen durch die Stadt Wilsdruff befürchteten.

Dass man sich offenbar nicht einmal hieran stößt. Es handelte bei der Veröffentlichung unseres Erachtens um eine besonders schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte….Erschreckend! Eklatant rechtwidrige Zustände werden nicht erkannt!

Beschwerdepunkt 3: Bezeichnung des Bebauungsplans Nr. 31 als „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“, obwohl es sich maßgeblich um ein Industriegebiet handelt.

Beschwerdepunkt 4: Ausgelegte Planzeichnung und Zeichenerklärung waren inhaltlich widersprüchlich, das genaue Planungsziel war daher nicht klar erkennbar. Wir wiesen während der Auslegung mit unserer Stellungnahme darauf hin. Es erfolgte ein Korrektur, statt einer erneuten Auslegung jedoch – wie bei Änderungen des Entwurfs nach Beteiligungsverfahren gemeinhin üblich – wurde der korrigierte Planentwurf zur Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt.

Das Landratsamt SOE als Kommunalaufsichtsbehörde über die Stadt Wilsdruff und die Sächsische Landesdirektion als Aufsicht über den Landkreis erkennen keine Rechtsverletzungen. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte verweigert dem Verein die Mitteilung des Prüfergebnisses zu den Veröffentlichungen der personenbezogenen Daten durch die Stadt Wilsdruff, obwohl diese die Stadt Wilsdruff zu Beginn des Jahres in der Sache anhörte.

Das Vertrauen des Vereins in die Sächsischen Aufsichtsbehörden ging nun verloren!

14.08.2024

Aufsichtsbeschwerde: Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Nach dem unseres Erachtens fragwürdigen Prüfergebnis der Kommunalaufsichtsbehörde legten wir Beschwerde bei der Landesdirektion Sachsen ein. Diese nimmt u.a. auch die Rechtsaufsicht über den Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge wahr.

Die Landesdirektion Sachsen bestätigte uns heute, „den Vorgang unter bauplanungs- und kommunalrechtlichen Gesichtspunkten“ zu prüfen.

Wir freuen uns auf eine gründliche und kritische Befassung mit dem Vorgang.

05.08.2024

„Prüfergebnis“ zu unserer Kommunalaufsichtsbeschwerde: Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Am 31 07.2024 übermittelt uns das Landratsamt Sächsiche Schweiz – Osterzgebirge sein „Prüfergebnis“ zu unserer Kommunalaufsichtsbeschwerde: Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“ vom 16.05.2024.

Hier die Zusammenfassung sowie unsere Einschätzung hierzu: https://naturschutzverein-wilde-sau.de/pruefergebnis-des-landratsamtes-soe/

26.07.2024

Beitrag der Sächsische Zeitung vom 23.07.2024: „Gewerbegebiet in Wilsdruff: Landratsamt prüft Vorwürfe

Gemäß Beitrag erklärt das Landratsamt über seine Pressesprecherin, aus welchen Gründen auch immer, Folgendes: „Gegen das
Ergebnis der Prüfung im Prüfverfahren der Rechtsaufsichtsbehörde kann nicht vorgegangen werden.“ Da die Sachlage aus Sicht des Vereins eindeutig ist, sollte sich die Frage gar nicht stellen, ob gegen das Ergebnis vorgegangen werden kann. Ein Jurastudent im 3. Semester wäre wohl dankbar über einen so einfach gelagerten Klausursachverhalt.

Hier genügt bereits der Blick in das Amtsblatt der Stadt Wilsdruff vom 14.12.2023 S. 5 https://www.wilsdruff.de/media/4030 , um innerhalb weniger Sekunden zu erkennen, dass das Bauleitplanverfahren an einem schwerwiegenden Fehler leidet.

Hier zeigt sich, dass die Stadt lediglich darauf hinwies, Planunterlagen welcher Art wo für welchen Zeitraum ausgelegt werden. Ein Hinweis auf die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme wurde entgegen § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB nicht erteilt. Im Rahmen der Anhörung kann die Stadt Wilsdruff allenfalls noch mitteilen, warum der Hinweis nicht erteilt wurde. An der Situation ändert sich hierdurch nichts.

In einer weiteren Bekanntmachung zur einem anderen Planentwurf auf S. 6 des Amtsblatts ist dieser Hinweis im Übrigen enthalten. Die Bedeutung dieses Hinweises war der Stadt Wilsdruff also offenbar bekannt. Warum erfolgte dieser Hinweis zum B-Plan Nr. 31 – es handelt sich um ein Plangebiet besonders großen Ausmaßes von besonderer Relevanz für die Stadt, da es insbesondere um die Schaffung der Voraussetzung für ein Industriegebiet geht -nicht?

Ein Verstoß gegen diese Hinweispflicht stellt einen beachtlichen Verfahrensfehler dar, § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.

„Ist in der Bekanntmachung kein Hinweis auf die Möglichkeit enthalten, Stellungnahmen zu erheben, so liegt ein wesentlicher Mangel des Planverfahrens vor, der zur Nichtigkeit des Bauleitplans führt.“ (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Krautzberger/Jaeger, 152. EL Oktober 2023, BauGB § 3 Rn. 47 m.w.N.)

Vgl. auch Oberverwaltungsgericht Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Januar 2019 – 10 D 23/17.NE –, juris, Der in diesem Urteil festgestellte Bekanntmachungsfehler – es wurde die Formulierung des Hinweises auf Abgabe von Stellungnahmen bemängelt – war weniger eklatant, als jener der Stadt Wilsdruff, welche es unserer Einschätzung nach vollständig versäumte, den Hinweis auf Stellungnahmen zu erteilen. Dennoch wurde ein beachtlicher Verfahrensfehler erkannt und die Unwirksamkeit der Änderung eines Bauleitplans festgestellt.)

Hinzu kommen weitere unseres Erachtens nicht nur geringfügige Verfehlungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens (siehe unsere Beschwerde vom 16.05.2024: Unsere Aufsichtsbeschwerde zum Bauleitplanverfahren B-Plan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“ – Wilde Sau e.V. (naturschutzverein-wilde-sau.de). Die Fehler häufen sich geradezu auffällig. Es kann daher nur eine richtige Entscheidung des Landratsamts geben: Der Beschluss des Bebauungsplans ist aufzuheben. Jede andere Entscheidung würde bedeuten, dass die besondere Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche der Gesetzgeber dieser einräumt, verkannt wird. Das wäre wirklich alarmierend und für die Öffentlichkeit unerträglich. Man würde der Öffentlichkeit zu erkennen geben, dass deren Stellungnahmen unerheblich seien. Eine andere Entscheidung könnte seitens der Öffentlichkeit so verstanden werden, als sei es unproblematisch, wenn die Stadt Wilsdruff, bei der Aufstellung ihrer Bebauungspläne gegen wesentliche Rechtsnormen verstößt. Rechtswidriges Verwaltungshandeln der Städte und Gemeinden zu verhindern und auf dieses angemessen und konsequent zu reagieren, ist Aufgabe der Kommunalaufsichtsbehörden.

Menschen, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kritisch zu Bauleitplanverfahren einbringen, tun dies unserer Erfahrung nach überwiegend mit dem Ziel, die sie umgebende Natur und Landschaft zu bewahren, weshalb eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung im ganz besonderen Interesse des Naturschutzes und somit des Wilde Sau e. V. steht. Bauleitplanverfahren müssen mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden, insbesondere muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß ermöglicht werden. Die hier unsererseits für möglich gehaltene Datenschutzverletzung wirkte sich unserer Auffassung nach auf die Öffentlichkeitsbeteiligung aus, welche das Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a GG) verwirklicht und zudem eine Ausprägung des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG ), eines wesentlichen Staatsstrukturprinzips darstellt.

16.07.2024

Kommunalaufsichtsbeschwerde: Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Was ist der Inhalt der Stellungnahme der Stadt Wilsdruff?

Warum wird dieser seitens der Kommunalaufsichtsbehörde nicht bekannt-gegeben?

Am 16.05.2024 erhob der Wilde Sau e.V. Kommunalaufsichtsbeschwerde ( https://naturschutzverein-wilde-sau.de/unsere-aufsichtsbeschwerde-zum-bauleitplanverfahren-b-plan-nr-31-gewerbegebiet-huehndorfer-strasse/) . Im Rahmen der Prüfung dieser Beschwerde wurde die Stadt Wilsdruff mittlerweile seitens des Landratsamts Sächsische Schweiz-Osterzgebirge angehört. Das LRA als Kommunalaufsichtsbehörde – konkret die Stabsstelle Strategie und Kreisentwicklung – welches mit der Prüfung der Aufsichtsbeschwerde befasst ist, ist jedoch nicht bereit, dem Verein die Stellungnahme der Stadt Wilsdruff zu übermitteln. Mit E-Mail vom 15.07.2024 bekräftigte der Verein sein Auskunftsbegehren gegenüber der Stabsstelle Strategie und Kreisentwicklung des LRA.

E-Mail des Vereins vom 15.07.2024:

Sehr geehrter Herr …..,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie teilen mit, „dass das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im Allgemeinen die Stellungnahme einer Gemeinde im Rahmen einer Anhörung (hier im Zuge einer Aufsichtsbeschwerde) nicht an Externe herausgibt.“ Die Gründe hierfür erschließen sich nicht. Das irritiert etwas, erklärte mir Herr ……. mit seiner E-Mail vom 20.06.2024 noch, dass man dem Verein „das Ergebnis des Anhörungsverfahrens nach Abschluss der Prüfung zeitgemäß mitteilen“ werde. Das Ergebnis des Anhörungsverfahrens ist insbesondere die Stellungnahme der Stadt Wilsdruff. Herr ….. differenzierte explizit zwischen Anhörungsverfahren und dieser sich diesem eventuell anschließenden rechtsaufsichtlichem Prüfverfahren.

Was spricht gegen eine Übermittlung der Stellungnahme der Stadt Wilsdruff?

Deren Übermittlung gebietet m.E. der Grundsatz transparenten Verwaltungshandelns.

Dem Verein als Beschwerdeführer muss es möglich sein, sich zur Stellungnahme der Stadt Wilsdruff, sofern es diesem erforderlich erscheint, erklären zu können.

Gemäß Ihrem Anhörungsschreiben vom 10.06.2024 wurde die Stadt Wilsdruff bereits mit den E-Mails vom 16.05.2024 (Tag der Beschlussfassung des B-Plans Nr. 31 – unsere Eingangsbestätigung erhielten wir erst 11 Tage später.) und vom 27.05.2024 über unsere Aufsichtsbeschwerde in Kenntnis gesetzt. Der Inhalt dieser E-Mails ist für den Verein insoweit ebenfalls von Interesse, zumal die Stadt Wilsdruff doch erst zum 10.06.2024 in der Sache angehört wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Die Landesdirektion Sachsen hat die unmittelbare Rechtsaufsicht über die Landkreise. Ihr obliegt als Rechtsaufsichtsbehörde die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verwaltung.

11.07.2024

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Am 08.07.2024 endete die der Stadt Wilsdruff seitens der Kommunalaufsichtsbehörde gesetzte Anhörungsfrist. Bis zum 08.07.2024 hatte sich also die Stadt Wilsdruff zu den mit unserer Aufsichtsbeschwerde vorgetragenen Kritikpunkten gegenüber dem Landratsamt SOE – Kommunalaufsichtsbehörde – zu erklären.

>>>> Zu unserer Aufsichtsbeschwerde https://naturschutzverein-wilde-sau.de/unsere-aufsichtsbeschwerde-zum-bauleitplanverfahren-b-plan-nr-31-gewerbegebiet-huehndorfer-strasse/

Chronologie zu unserer Aufsichtsbeschwerde

16.05.2024 Übermittlung unserer Aufsichtsbeschwerde an das LRA SOE als Kommunalaufsichtsbehörde, noch am selben Tage übermittelte das LRA der Stadt Wilsdruff eine E-Mail zur Information über unsere Beschwerde, auch am selben Tage noch wurde der Beschluss über den B-Plan Nr. 31 gefasst.

24.05.2024 Am Freitag den 24.05.2024 berichtete die Sächsische Zeitung mit dem Beitrag „So geht es mit dem Gewerbegebiet Hühndorfer Höhe an der A4 weiter“ (Onlineausgabe) u.a. darüber, dass wir Aufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsichtsbehörde erhoben haben. Die Sächsische Zeitung wurde hierüber am 16.05.2024 in Kenntnis gesetzt.

27.05.2024 Am Montag, den 27.05.2024 erhielt der Verein die lang erwartete Eingangsbestätigung zur erhobenen Kommunalaufsichtsbeschwerde seitens des LRA, noch am selben Tage erhielt die Stadt Wilsdruff eine weitere E-Mail seitens des LRA zu unserer Aufsichtsbeschwerde.

10.06.2024 Der Verein setzte das LRA darüber in Kenntnis, dass die Stadt Wilsdruff beabsichtige, am 13.06.2024 die Vergaben von Planungsleistungen zum Gebiet B-Plan Nr. 31 zu beschließen, wenige Stunden später erhielten wir seitens des LRA die Information, dass die Stadt Wilsdruff mit Schreiben vom 10.06.2024 nun zu unserer Aufsichtsbeschwerde angehört würde.

08.07.2024 Ende der Anhörungsfrist.

Die Kommunalaufsichtsbehörde (LRA SOE) teilte dem Wilde Sau e. V. heute mit, dass dieser die Stellungnahme der Stadt Wilsdruff zwar zugegangen sei, man jedoch nicht bereit sei, uns – wir sind hier Beschwerdeführer – die Stellungnahme der Stadt Wilsdruff zu übermitteln. Gründe hierfür nannte uns die Behörde keine. Es wurde lediglich erklärt, dass man Stellungnahmen einer Gemeinde im Rahmen einer Anhörung „im Allgemeinen“ nicht an „Externe“ herausgebe. Das „Prüfergebnis“ werde man uns aber mitteilen.

Der Verein vermisst hier Transparenz.

Die Stellungnahme der Stadt Wilsdruff ist für den Verein von besonderem Interesse, hat doch die Stadt Wilsdruff bis zum heutigen Tage, etwa im Rahmen der Stadtratssitzungen, keine Gründe genannt, warum die von uns vorgetragenen Beschwerdepunkte nicht erheblich seien. Stattdessen wurde wiederholt formelhaft vorgetragen, dass die Stadt davon ausgehe, ihr seien im Planverfahren keine Fehler unterlaufen.

Wir bleiben hier dran und informieren.

05.07.2024

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte setzte uns darüber in Kenntnis, dass sie nicht befugt sei, uns als bloße Hinweisgeber über das Ergebnis der Überprüfung in Kenntnis zu setzen (Punkt II unserer Aufsichtsbeschwerde – https://naturschutzverein-wilde-sau.de/unsere-aufsichtsbeschwerde-zum-bauleitplanverfahren-b-plan-nr-31-gewerbegebiet-huehndorfer-strasse/). Sie verwies jedoch auf ihre Tätigkeitsberichte der letzten Jahre. Den Tätigkeitsbericht in dieser Sache gilt es nun also offenbar abzuwarten, sollte nicht zuvor das Ergebnis der Prüfung seitens des Rundfunks oder der Presse erfragt werden und der Öffentlichkeit im Rahmen einer Berichterstattung zeitnah mitgeteilt. Die Sächsische Zeitung und auch der MDR sind darüber informiert, dass die Sächsische Datenschutzbeauftragte mit der Prüfung befasst ist (ebenso über die Prüfung der Aufsichtsbeschwerde durch die Kommunalaufsichtsbehörde).

Im Zusammenhang mit der Thematik „Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in einem Bauleitplanverfahren“ konnten wir jedoch bereits jetzt einem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit Baden-Württemberg aus dem Jahre 2018 entnehmen, dass derartige Veröffentlichungen als datenschutzrechtlich problematisch eingestuft worden sind. Der dort geprüfte Sachverhalt ist unserer Auffassung nach sehr vergleichbar mit dem Wilsdruffer. In diesem Tätigkeitsbericht wird auch diverse Rechtsprechung (u.a. des Bundesverfassungsgerichts) sowie die Einschätzung der Obersten Baurechtsbehörde Baden-Württembergs – des Wirtschaftsministeriums – zitiert. Der Landesdatenschutzbeauftragte erklärte im Bericht: „Da der gegenständliche Fall ein Problem betrifft, das von allgemeinem Interesse ist, haben wir das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als oberste Baurechtsbehörde des Landes um seine Meinung ersucht.“ (Der Verein hofft, dass der Problematik im Freistaat Sachsen eine ebenso große Bedeutung zugemessen wird – geht es doch um die Öffentlichkeitsbeteiligung) Dieser Baden-Württembergische Tätigkeitsbericht ist sehr lesenswert!

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/02/LfDI-34.-Datenschutz-T%C3%A4tigkeitsbericht-Internet.pdf S. 82 ff.

Menschen, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kritisch zu Bauleitplanverfahren einbringen, tun dies unserer Erfahrung nach überwiegend mit dem Ziel, die sie umgebende Natur und Landschaft zu bewahren, weshalb eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung im ganz besonderen Interesse des Naturschutzes und somit des Wilde Sau e. V. steht. Bauleitplanverfahren müssen mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden, insbesondere muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß ermöglicht werden. Die hier unsererseits für möglich gehaltene Datenschutzverletzung wirkte sich unserer Auffassung nach auf die Öffentlichkeitsbeteiligung aus, welche das Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a GG) verwirklicht und zudem eine Ausprägung des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG ), eines wesentlichen Staatsstrukturprinzips darstellt.

25.06.2024

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Am 10.06.2024 setzten wir das Landratsamt SOE – Kommunalaufsichtsbehörde darüber in Kenntnis, dass die Stadt Wilsdruff zur nächsten Stadtratssitzung am 13.06.2024 folgenden Tagesordnungspunkt als TOP 9 angesetzt hat: Vergabe Planungsleistungen für die Erschließung Gewerbegebiet Hühndorfer Straße. (https://www.wilsdruff.de/media/4222 PDF S. 1, 85)

Zur Stadtratssitzung am 13.06.2024 fragte der Vereinsvorsitzende den BM der Stadt Wilsdruff, ob man vor Abschluss des Aufsichtsverfahrens – die Stadt Wilsdruff wird gerade erst zum Verfahren B-Plan Nr. 31 angehört – tatsächlich einen solchen Beschluss fassen wolle. Der BM erwiderte, dennoch daran festhalten zu wollen. Das damit verbundene finanzielle Risiko, erklärt er, nehme man in Kauf. Die Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen erfolgte also trotz der Möglichkeit, dass der Beschluss des B-Plans Nr. 31 aufgehoben wird. Dies wäre für uns die einzig nachvollziehbare Entscheidung. Der Beschluss des B-Plans Nr. 31 ist unserer Auffassung nach aufzuheben. Das Planverfahren muss unseres Erachtens erneut durchgeführt werden – dieses Mal unter Beachtung einer ordnungsgemäßen Öffentlichkeitsbeteiligung, der Auslegung einer nicht widersprüchlichen Planzeichnung und einer nicht irreführenden Bezeichnung des Bebauungsplans. Nur so lassen sich die den Bürgern gesetzlich verbürgten Beteiligungsrechte wahren. Nur so darf es in einem demokratischen Rechtsstaat ablaufen. Die Kommunalaufsichtsbehörde sehen wir hier in der besonderen Pflicht. Dass die Stadt Wilsdruff trotz all der vorgetragenen Kritikpunkte daran festhält, im Planverfahren keine Fehler gemacht zu haben, bestürzt, bedenkt man zudem, dass sie bislang noch keine Argumente vorgetragen hat, warum die unsererseits vorgebrachten Kritikpunkte keine erheblichen Mängel des Planverfahrens darstellen.

17.06.2024

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Der Verein erhob am 16.05.2024 Aufsichtsbeschwerde ( https://naturschutzverein-wilde-sau.de/unsere-aufsichtsbeschwerde-zum-bauleitplanverfahren-b-plan-nr-31-gewerbegebiet-huehndorfer-strasse/) beim Landratsamt SOE wegen der unsererseits angenommenen nicht ordnungsgemäß durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung . Eine Eingangsbestätigung erhielten wir vom Landratsamt Kommunalaufsichtsbehörde erst am 27.05.2024. Die Stadt Wilsdruff wurde mit Schreiben vom 10.06.2024 in dieser Sache angehört. Die Anhörungsfrist endet am 08.07.2024.

Der Sächsischen Datenschutzbeauftragten leiteten wir diese Aufsichtsbeschwerde ebenfalls weiter. Eine Eingangsbestätigung erhielten wir unmittelbar am nächsten Tag. Am 15.06.2024 teilte man uns mit, sich mit der Prüfung der Frage zu befassen, ob die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten über das Internet mit der Bekanntmachung zur Stadtratssitzung vom 25.05.2023 aus Sicht des Datenschutzes rechtmäßig war (Punkt II unserer Aufsichtsbeschwerde).

Zur Erläuterung: Zum B-Plan Nr. 33 „Freitaler Straße Kleinopitz“ reichten zahlreiche Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre kritischen Stellungnahmen ein. Diese sind einschließlich derer Namen und Adressen seitens der Stadt Wilsdruff online veröffentlicht worden. Da das Bauleitplanverfahren zum B-Plan Nr. 33 dem zum B-Plan Nr. 31 unmittelbar vorausging und die Stadt Wilsdruff sich nicht zur Frage erklärte, ob diese Veröffentlichung rechtmäßig war und ob mit einer Wiederholung eines solchen Vorfalls zu rechnen ist, obwohl noch am 25.05.2023 seitens des Wilsdruffer BM (aufgrund heftiger Kritik von Bürgern) angekündigt wurde, die Sache durch den Wilsdruffer Datenschutzbeauftragten prüfen lassen zu wollen, geht der Verein davon aus, dass zahlreiche Bürger davon abgeschreckt wurden, ihre Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 31 abzugeben, aus Angst, ein solcher Vorfall könnte sich wiederholen.

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte wurde seitens eines Bürgers jedoch bereits am 08. November 2023 über eben diesen Vorfall in Kenntnis gesetzt. Sie teilte dem Bürger per Schreiben vom 23.01.2024 mit, die Stadt Wilsdruff u.a. auch in dieser Sache zur Stellungnahme aufgefordert zu haben. Ob die Sächsische Datenschutzbeauftragte in diesem Zusammenhang auch einen Datenschutzverstoß erkannt hat, diesen gegenüber der Stadt Wilsdruff beanstandet hat und das LRA SOE als Aufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis setzte, ist bislang unbekannt. (Update: Das Landratsamt teilte uns am 20.06.2024 auf unsere Anfrage hin in diesem Zusammenhang mit, dass „eine Kontaktaufnahme durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte mit der zuständigen Datenschutzbeauftragen des Landratsamt zu“ unserem „Anliegen nach erfolgter interner Rücksprache bislang nicht erfolgt“ sei.)

Menschen, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kritisch zu Bauleitplanverfahren einbringen, tun dies unserer Erfahrung nach überwiegend mit dem Ziel, die sie umgebende Natur und Landschaft zu bewahren, weshalb eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung im ganz besonderen Interesse des Naturschutzes und somit des Wilde Sau e. V. steht. Bauleitplanverfahren müssen mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden, insbesondere muss eine Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß ermöglicht werden. Die hier unsererseits für möglich gehaltene Datenschutz-verletzung wirkte sich unserer Auffassung nach auf die Öffentlichkeitsbeteiligung aus, welche das Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a GG) verwirklicht und zudem eine Ausprägung des Demokratieprinzips (Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 GG ), eines wesentlichen Staatsstrukturprinzips darstellt.

Das Grundgesetz, unsere Verfassung, ist ein hohes Gut, keine Selbstverständlichkeit. Es verbürgt uns den Rechtsstaat. Für die öffentliche Verwaltung, auch die Gemeinden, gilt: Kein Handeln ohne Gesetz, kein Handeln gegen Gesetz. Das Vertrauen in den Rechtsstaat lässt sich aufrechterhalten durch eine konsequente und auch spürbare Kontrolle der Verwaltung – hierzu zählen auch die Gemeinden – durch etwa Aufsichts- oder Datenschutzbehörden. Diesen obliegt eine immense Verantwortung, der sie sich bewusst sein müssen, der sie unbedingt gerecht werden müssen.

17.05.2024 (Update: 24.05.2024)

Stadtratssitzung am 16.05.2024 – Beschlussfassung Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Die Sitzung war für Wilsdruffer Verhältnisse sehr gut besucht, es mussten sogar noch ca. 12 Stühle dazugestellt werden.

Zu den Gästen zählten neben vielen Bürgern u.a. der Vorstandsvorsitzende unseres Vereins, Mitglieder des Vereins und Vertreter der Wilsdruffer Bürgerinitiative…auch ein Vertreter der Sächsischen Zeitung war anwesend.

Zur Thematik Bebauungsplan Nr. 31 meldeten sich mehrere Gäste zu Wort, so auch der Wilde Sau e.V.

Die Stellungnahme des Vereins im exakten Wortlaut:

Liebe Anwesende,

mein Name ist Michael Rothe, ich vertrete den Wilde Sau e. V.

Heute soll über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“ abgestimmt werden.

Der Verein ist dagegen!

Gegen den Bebauungsplan spricht sehr vieles.

Die ausgelegte Planzeichnung war bereits widersprüchlich. Das sollte eigentlich dazu führen, dass man komplett von vorn beginnt. Ein Ausgleich kann nicht ausreichend geschaffen werden, der Naturschutz ist nachhaltig tangiert, Emissionen, Grundwasserspiegel, Luftkühlung, Landschaftsbild und und und…ich könnte hierzu Stunden reden.

Der Verein hat hierzu aber bereits eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Besonders hervorheben möchte ich jedoch heute Folgendes:

Der Stadt Wilsdruff sind bereits bei der Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens schwerwiegende Fehler unterlaufen. Auffällig ist, dass sich gerade jene Fehler häufen, die sich negativ auf die Öffentlichkeitsbeteiligung auswirken.

  1. Die Stadt Wilsdruff ist ihrer gesetzlichen Hinweispflicht nicht nachgekommen

Via Amtsblatt der Stadt Wilsdruff vom 14.12.2023 erfolgte die ortsübliche Bekanntmachung unter der Überschrift Bebauungsplan Nr.31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“ öffentliche Auslegung

In der Bekanntmachung wurde entgegen § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB nicht darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können.

Schauen Sie gern gleich jetzt mal in das Amtsblatt, liebe Stadträtinnen und Stadträte und vergewissern Sie sich, immerhin sitzen sie hier im Auftrag der Wilsdruffer Bürger. Diese sind hiervon betroffen.

[Die Stadträte hatten die Möglichkeit, das Amtsblatt über ihren Laptop einzusehen.]

Hierzu ergibt sich aus einem bekannten und aktuellen Baurechtskommentar von Ernst/Zinkahn/Bielenberg zum § 3 BauGB im Übrigen Folgendes:

„Ist in der Bekanntmachung kein Hinweis auf die Möglichkeit enthalten, Stellungnahmen zu erheben, so liegt hiernach ein wesentlicher Mangel des Planverfahrens vor, der zur Nichtigkeit des Bauleitplans führt“…Herr Bürgermeister!

[Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Krautzberger/Jaeger, 152. EL Oktober 2023, BauGB § 3 Rn. 47 m.w.N.]

Ganz nebenbei: Dieser fehlende Hinweis ist erstaunlicherweise im selben Amtsblatt auf Seite 6 in einer anderen Bekanntmachung, der zur Ergänzungssatzung „Oberhermsdorf Hauptstraße“ enthalten.

Da läuten bei mir die Alarmglocken!

Wie kann so etwas sein?

[Der Bürgermeister antwortet nicht.]

  1. Abschreckung durch Veröffentlichung personenbezogener Daten

Im letzten Jahr wurde das Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 38 „Freitaler Straße Kleinopitz“ durchgeführt. Hier gaben Bürger Stellungnahmen ab. Deren Stellungnahmen sind sodann einschließlich ihrer personenbezogenen Daten, wie Namen und Anschrift online veröffentlicht worden. Bei einer Person sogar, die ihren Namen nicht mitteilte, sondern nur ihre Initialien, wurde neben der Stellungnahme erschreckenderweise für jedermann lesbar Folgendes in roter Schrift notiert: „Bitte prüfen, ob bei SV eine Anschrift bekannt ist.“

Zur Stadtratssitzung vom 25.05.2023 monierten Bürger die Veröffentlichung.

Herr Bürgermeister, Sie erklärten hieraufhin, die Vorgehensweise durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wilsdruff prüfen lassen zu wollen.

Die personenbezogenen Daten jedoch waren nachweislich bis mindestens zum 3. Mai 2024 für jedermann online einsehbar.

Da die Stadt Wilsdruff sich nicht rechtzeitig öffentlich hierzu erklärt hat, mussten die Bürger davon ausgehen, dass sich dies bei diesem Bebauungsplan wiederholen wird. Darum hat wohl so mancher Bürger keine Stellungnahme abgegeben – aus Angst vor der Veröffentlichung von Namen und Anschrift.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erkennt in diesem Zusammenhang Folgendes:

„Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf nicht so durchgeführt werden, dass Personen in unzulässiger Weise davon abgehalten werden, sich zu der gemeindlichen Planung zu äußern. Dies ist der Fall, wenn es für das Absehen von der Äußerung einen nachvollziehbaren und berechtigten Grund gibt. Ein solcher kann auch darin liegen, dass bei einer möglicherweise erforderlichen erneuten Auslegung (vgl. § 4 a Abs. 3 BauGB) im Rahmen der Auslegung eingegangene Einwendungen von Privatpersonen mit deren Namen, Anschrift und gegebenenfalls Mailadressen veröffentlicht werden, ohne dass hierfür eine Notwendigkeit besteht.“ [VGH Mannheim NVwZ-RR 2022, 850]

Dies ist hier aber offenbar erfolgt, oder können Sie Herr Bürgermeister mir die Notwendigkeit der Veröffentlichung der Namen und sogar Adressen der Bürger erläutern?

Keine Angst, das war nur eine rhetorische Frage! Die einzig richtige Antwort ist hier NEIN. Es gibt aus objektiver Sicht keine Notwendigkeit!

  1. Irreführende Bezeichnung des Bebauungsplans

Die Bezeichnung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“ ist irreführend. Die größte der Planflächen stellt ein Industriegebiet dar.

Die Stadt Wilsdruff teilte als Antwort zu unserer Stellungnahme in diesem Zusammenhang Folgendes mit: Bereits auf der auf Seite 5 des Amtsblatts vom 14.12.2023 erfolgten Bekanntmachung sei deutlich erkennbar, dass es sich bei einer der drei Gewerbeflächen um die Festsetzung eines Industriegebietes handelt.

Habe dann reingeschaut und gedacht, das kann ja wohl nicht wahr sein….nix zu erkennen.

Warum schreibt die Stadt so etwas dann?

Der Verein geht davon aus, dass ein Industriegebiet größeren Unmut bei den Wilsdruffern hervorruft, als ein Gewerbegebiet. Von einem Industriegebiet gehen idR viel größere Belästigungen aus, das wissen wohl die meisten.

Und nun die Gebäudehöhe von geplanten 20m auf 16m zu senken ….das ist auch nur eine kosmetische Maßnahme. Es bleibt dennoch ein Industriegebiet.

Ich komme nun zum Schluss.

Menschen, die sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kritisch zu Bauleitplanverfahren einbringen, tun dies unserer Erfahrung nach überwiegend mit dem Ziel, die sie umgebende Natur und Landschaft zu bewahren, weshalb eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitbeteiligung im ganz besonderen Interesse des Naturschutzes und somit des Wilde Sau e. V. steht.

Die jedoch in diesem Planverfahren zutage getretenen Beteiligungsmängeln stellen keine Lappalien dar!

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planverfahren ist ein sehr hohes Gut, Sie ist Ausprägung des im Grundgesetz verankerten Demokratieprinzips …etwas ganz Wesentliches!

Herr Bürgermeister, soll heute tatsächlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden, dem so ein erschreckendes Verfahren vorausging?

[Der Bürgermeister antwortet sinngemäß, dass, man das vorhabe, wenn man das Wort -erschreckend- herausnimmt.]

Ich habe keine andere Antwort erwartet.

Wie auch immer. Der Wilde Sau e. V. hat – was den meisten Stadträten wohl bereits bekannt sein dürfte – im Zusammenhang mit diesem Planverfahren bereits die Aufsichtsbehörden kontaktiert … und womöglich erlangt ja Wilsdruff wegen dieses Verfahrens überregional auch an Bekanntheit.

Ich möchte mich nun noch an die Mitglieder des Wilsdruffer Stadtrats wenden.

Denken Sie bei Ihrer Entscheidung bitte an die, die nach uns kommen, um uns geht es nicht, aber wir sind verpflichtet, eine intakte und lebenswerte Landschaft zu hinterlassen. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bitte unbedingt bewusst!

Wirtschaft kommt und geht…Heimat jedoch bleibt!

Immerhin geht es hier um die Hühndorfer Höhe. Mit dieser verbinden wohl die meisten von uns schöne Erinnerungen, etwa vom Kindergartenausflug zum Birkenwäldchen oder einfach nur vom Ausspannen am Aussichtspunkt mit seinen Liebsten.

Darum:

Für diesen Bebauungsplan sollen doch bitte nur jene Stadträte stimmen, denen es egal ist, dass das schönste Fleckchen Wilsdruffs zubetoniert werden soll,

jene denen es egal ist, dass unseren Kindern und Enkelkindern eine versiegelte Hühndorfer Höhe hinterlassen wird, die jeglichen Reiz verloren hat,

jene, denen die Wilsdruffer Landschaft nichts bedeutet

und natürlich jene, denen es nichts ausmacht, wie erschreckend dieses Planverfahren durchgeführt wurde,

wie unzureichend, ja sogar irreführend die Wilsdruffer über diesen Bebauungsplan informiert wurden.

Ich appelliere an Ihr Rechtsbewusstsein und an Ihr Gewissen!

Vielen Dank!

[Langer Applaus von den Gästen und einzelnen Stadträten. Der Vorstandsvorsitzende verteilt Kopien der einschlägigen Passagen aus dem Amtsblatt an die Stadträte und Gäste]

[Der Bürgermeister sagte dann noch sinngemäß, dass die Sache ja nun geprüft wird (gemeint ist wohl die Prüfung unserer Beschwerde durch die Aufsichtsbehörde) und dass, wenn Fehler gemacht worden sind, es auch mal sein kann, dass ein Verfahren dann nicht weitergeht.]

Es meldeten sich noch andere Gäste zum Bebauungsplan kritisch zu Wort.

Ein Bürger nahm Bezug auf unsere Stellungnahme und sagte sinngemäß Folgendes:

Es widerspricht doch dem gesunden Menschenverstand, wenn heute über etwas abgestimmt werden soll, dessen Rechtmäßigkeit gerade erst begonnen wird, zu prüfen.

Warum soll dann heute schon der Beschluss gefasst werden?

[Der Bürgermeister antwortet sinngemäß, dass aus Sicht der Stadt keine Fehler gemacht worden sind und die Angelegenheit nun geprüft wird, die Abstimmung aber werde trotzdem stattfinden.]

[Einige Zeit später betonte der Bürgermeister noch die geringe Anzahl abgegebener kritischer Stellungnahmen aus der Bevölkerung.]

Diese Aussage macht natürlich sprachlos, bedenkt man, dass kurz zuvor noch Mängel in der Öffentlichkeitsbeteiligung und irreführende Information heftig kritisiert worden sind. Darüber hinaus sind 3 der Stellungnahmen von Personenmehrheiten abgegeben worden, nämlich von der Evangelischen Kirche, der Wilsdruffer Bürgerinitiative und dem Wilde Sau e. V. Hätten deren Mitglieder einzeln ihre Stellungnahmen eingereicht, dann hätte die Wilsdruffer Stadtverwaltung für das Jahr 2024 gut zu lesen gehabt. 😉

13.05.2024

Neuer Müll in unserer Landschaft

Zu Beginn dieses Monats haben Vereinsmitglieder in Grumbach am Plattenweg zwischen der B173 und der Pohrsdorfer Straße eine Sperrmüllablagerung festgestellt.

Sehr schwer nachvollziehbar, dass es Menschen gibt, die sich derartig rücksichtslos verhalten.

Die Stadt Wilsdruff ist hierüber am 01.05.2024 in Kenntnis gesetzt worden. Der Müll liegt da leider noch immer (Stand: 13.05.2024).

09.04.2024

Anfrage des Vereins zur Stadtratssitzung vom 21.03.2024

1. „ln der SR-Sitzung vom 25.05.2023 wurde der B-Plan Nr. 33 ,,Freitaler Straße – Kleinopitz“ im Abwägungsbeschluss von den Wilsdruffer Stadträten mehrheitlich abgelehnt. Am Tag darauf forderte unser Verein in einer E-Mail die Stadt Wilsdruff auf, Nachpflanzungen auf der betroffenen Ausgleichsfläche zu veranlassen. Unseres Erachtens ist es angemessen, dass für jeden gefällten Obstbaum 3 hochstämmige Obstbäume (alte gebietstypische Sorten) gepflanzt werden müssen.
Das Bauamt Wilsdruff teilte uns mit der E-Mail vom 12.06.2023 sinngemäß mit, dass dem Eigentümer aufgegeben wurde, dass die Pflanzungen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. I [Korrektur: wir meinten natürlich den Bebauungsplan Nr. 8] herzustellen sind. ln der nächsten Pflanzperiode (Herbst 2023) sind diese umzusetzen. Dass die Planzungen bis auf den heutigen Tag nicht erfolgten, dürfte der Stadt bekannt sein.
Warum setzt die Stadt Wilsdruff die dem Eigentümer auferlegten Maßnahmen, nicht durch?
Was hat das für eine Signalwirkung?“

Der Bürgermeister erklärte sinngemäß, dass man auf die Umsetzung derartiger Pflanzungen manchmal bis zu drei Jahren warten müsse und verwies auf Kesselsdorf.

Unter TOP „Sonstiges“ griff ein Stadtrat das Thema noch einmal auf und bemängelte, dass unmittelbar auf die damaligen Fällungen hin durch die Stadt Wilsdruff keine Nachpflanzungen aufgegeben wurden, sondern man sich stattdessen bemühte, einen Bebauungsplan für das betroffene Areal aufzustellen.

Noch ein weiterer Stadtrat hakte nach und fragte an, ob die Stadt diese Pflanzungen denn nicht ersatzweise selbst durchführen könne, wenn der Adressat der Anordnung nicht nachkommt. Der Bürgermeister gab daraufhin sinngemäß zu verstehen, dass dies nicht beabsichtigt sei.

2. „ln meiner zweiten Frage geht es um das Wäldchen in Wilsdruff an der Hühndorfer Straße, welches sich im Planungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 („Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“) befindet, das wir früher Märchenwald oder auch Birkenwäldchen nannten.
lst die Stadt Eigentümerin des Wäldchens und wird es durch Dritte bewirtschaftet?
Es sind in letzter Zeit allerhand Bäume gefällt worden. Wann werden diese nachgepflanzt?“

Eine klare Beantwortung erfolgte nicht. Man wolle dem Verein die Frage schriftlich beantworten. (Bis zum heutigen Tag – 16.04.2024 – steht diese Antwort aus.)

(Ein Vertreter der Presse war zu dieser Stadtratssitzung anwesend. Der Verein hat gehofft, dass diese Themen wegen ihrer Brisanz Eingang in die Berichterstattung finden. Eine solche blieb bis zum heutigen Tag – 16.04.2024 – jedoch aus. )

09.04.2024

Wenn schon, dann aber auch geeignete Frühblüher

Häufig finden man derzeitig träge unbewegliche Hummeln oder sonstige Wildbienen, die so erschöpft sind, dass sie sich sogar auf die Hand nehmen lassen. Hierbei handelt es sich oft nicht um Alterserscheinungen oder Erkrankungen, diese Tiere sind zumeist schlichtweg geschwächt vor Hunger. Es fehlt im Frühjahr nämlich an ausreichend nektar- und pollenführenden Blüten.

Viele Menschen, Firmen, aber auch Städte und Gemeinden, wollen den Insekten helfen (oder zwecks Imagepflege öffentlichkeitswirksam noch schnell auf den bereits seit einigen Jahren fahrenden Zug der Bienenfreunde aufspringen), versehen aber größere Bereiche mit ungeeigneten Blühpflanzen, etwa herkömmlichen Gartentulpen. Wenn auch zumeist gut gemeint, für die Tiere sind deren Blüten nahezu wertlos. In diesen finden Bienen und andere Insekten kaum Pollen oder Nektar vor (https://wildermeter.de/tipp-insektenfreundliche-fruehblueher/).

Es empfiehlt sich hier auf Wildtulpen zurückzugreifen (https://utopia.de/ratgeber/wildtulpen-warum-du-sie-pflanzen-solltest-und-wie-es-gelingt/ ).

Narzissen verfügen auch nur über wenig Pollen und Nektar. Sollte man sich dennoch für diese schöne Pflanzen entscheiden, so empfiehlt es sich, die sog. Dichternarzisse (Narcissus poeticus) zu wählen, welche zwar unscheinbarer ist, aber als eine der bienenfreundlichsten gilt, da sie über vergleichsweise viel Pollen und Nektar verfügt. Gefüllte Sorten sollten nicht verwendet werden. Den Bienen gelingt es bei diesen nahezu nicht, an den Nektar zu gelangen. (https://www.gartenjournal.net/narzissen-bienen)

Der Krokus ist zwar ein Pollen- und Nektarlieferant. Die beste Wahl ist aber hier der Wildkrokus, auch botanischer Krokus genannt, da dieser als besonders bienenfreundlich gilt (https://www.bienenretter.de/hilf-den-bienen/krokus-co/).

Im Internet kann man sich hierzu leicht schlau machen und geeignete Sorten in Erfahrung bringen.

Aber zurück zur aufgefundenen Wildbiene: Kurzfristig lässt sich dem Tier helfen, indem man diesem einen Löffel mit Zuckerlösung vor den Rüssel hält. Die Erdhummel auf dem Bild unten hat sich daran gesättigt und konnte genug Kraft sammeln, um wenige Minuten später die nächsten Blüten anzufliegen.

09.04.2024

Neue Nistkästen im Oberen Park

Heute hat der Verein zwei weitere Nistkästen im Oberen Park in Wilsdruff aufgehängt.

Die Anna, eines unserer jüngeren Vereinsmitglieder, hat diese zuvor toll bemalt. Wir sind gespannt, welche Vogelarten die Behausungen mit der auffälligen Fassade zur Jungenaufzucht nutzen werden.

08.04.2024

Reptilienburg auf der Vereinswiese

Im Zeitraum vor und um Ostern legte der Verein auf der Grumbacher Vereinswiese „Streuobstwiese Rodelhang West“ eine Reptilienburg an. Wir hoffen, dass diese alsbald von Eidechsen und Schlangen als Unterschlupf genutzt wird und die Streuobstwiese somit weiteren Arten einen Lebensraum bieten kann.

Die Voraussetzungen für deren Ansiedelung sind unseres Erachtens gegeben. Nun heißt es abwarten.

08.04.2024

Müllsammlung des Vereins

am 24.03.2024 liefen ein paar Mitglieder des Wilde Sau e.V. vom Oberdorf kommend über das Feld vorbei am Silo, um sich dann anschließend dem Strauchbereich neben dem Grumbacher Edeka-Markt zu widmen. Innerhalb kurzer Zeit konnte diese Menge an Abfällen zusammengetragen werden. Es handelt sich hierbei um PVC-Beläge, alte Matratzen, Flaschen und Unmengen an Kunststoffverpackungen.

Ein solcher Tag offenbart die Rücksichtslosigkeit einiger, welche ihre Abfälle in der Natur entsorgen und sich egoistisch darauf verlassen, dass sich schon irgendwer darum kümmern wird. Diese Menschen stellen eine Belastung für Natur und Gesellschaft dar.

Ein großer Dank geht an den Wilsdruffer Bauhof. Der Müll war bereits am Montagmorgen abgeholt.

Ein solche Aktion ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es konnte längst nicht alles mitgenommen werden.

20.03.2024

Die Pflanzungen in Grumbach gehen weiter

Am Samstag, den 16.03.2024, brachte der Verein weitere 14 Espen an dem Feldweg, in welchen Naumanns Feldweg mündet, in den Boden.

Am Rande von Naumanns Feldweg pflanzten wir in den letzten zwei Jahren bereits 85 Zitterpappeln.

Insgesamt stehen in diesem Bereich nun 99 junge Espen.

06.03.2024

Baumfällungen in Wilsdruff

Ein trauriges Bild für jeden Naturfreund…

Am 29.02.2024 erfolgten „gerade noch rechtzeitig“ vor dem am 01.03. beginnenden gesetzlichen Baumfällverbot umfangreiche Fällungen neben einer Siedlung an der Umgehungsstraße in Wilsdruff gegenüber der Tankstelle.

Gemäß den uns vorliegenden Informationen handelt es sich um eine Eiche, einen Walnussbaum und fünf Fichten, die der Kettensäge zum Opfer fielen.

Wir bleiben hier dran und informieren!

20.02.2024

Unsere Stellungnahme zum ausgelegten Entwurf Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Diese haben wir im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fristgemäß abgegeben und auch dem Stadtrat der Stadt Wilsdruff übermittelt.

15.02.2024

Nistkästen in Kaufbach

Dank einer aus Kaufbach stammenden Spende konnte der Wilde Sau e. V. Nistkästen für diesen Wilsdruffer Ortsteil erwerben.

Zunächst erfolgte eine Begehung mit einem Vertreter des Kaufbacher Ortschaftsrats. Dieser zeigte uns Bäume, an welche die Nisthilfen angebracht werden dürfen. Erst einmal wurden 2 Meisen- und 2 Starenkästen aufgehängt, weitere werden folgen.

Der Verein verwendet regelmäßig hochwertige massive Kästen, welche geeignet sind, vielen Generationen von Jungvögeln eine Kinderstube zu bieten.

Foto: Holm Wieczorek

31.01.2024

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

Der Wilde Sau e. V. hat heute der Stadt Wilsdruff im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung seine kritische Stellungnahme fristgemäß übermittelt.

Wir möchten den Bebauungsplan Nr. 31 unbedingt verhindern!

Entgegen der Bezeichnung des Bebauungsplans soll an der Hühndorfer Straße nicht „lediglich“ ein Gewerbe-gebiet entstehen, sondern auch ein Industriegebiet. Für dieses ist sogar die größte der drei Flächen vorgesehen.

Foto rechts: Michael Rothe Auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll das Industriegebiet entstehen. Die Zufahrt zu diesem ist genau gegenüber der Einfahrt zum Aussichtspunkt geplant.

28.11.2023

Anfrage des Vereins zum Bebauungsplan Nr. 38 ,,Erweiterung Spedition Wackler“ sowie zur Frage, ob die Stadt Wilsdruff tatsächlich beabsichtigt, ihren Flächennutzungsplan erneut zu ändern

Unsere Anfrage zur Stadtratssitzung vom 26.10.2023 im konkreten Wortlaut:

„Liebe Anwesende,
mein Name ist Michael Rothe, ich vertrete den Wilde Sau e. V.


l. Zunächst geht es um die Erweiterung der Gewerbefläche Wackler
Gemäß TOP 13 der Bekanntmachung der Stadt Wilsdruff vom 15.12.2022 – Bebauungsplan Nr. 38 ,,Erweiterung Spedition Wackler- Billigungs- und Auslegungsbeschluss, wurde Folgendes mitgeteilt:
lch zitiere eine Passage aus Seite 12 der Beschlussvorlage: ,,ln einer gemeinsamen Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde am 22.09. 2022 die Vorgehensweise für den zu erbringenden Ersatz abgestimmt.“ Zitatende.
Mit Schreiben vom 7.12.2022 regte unser Verein bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Begehung durch diese sowie eine faunistische Bestandsaufnahme an, für den Fall, dass noch keine Umweltinformationen zu dem betroffenen Gelände vorliegen und übermittelt werden können. [Anders als im Sitzungsprotokoll zur Stadtratssitzung festgehalten, hat der Verein keine gemeinsame Begehung des Geländes zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, auch nicht am 15.12.2022. Der 15.12.2022 ist das Datum der Bekanntmachung s.o. Eine Begehung zwecks Beurteilung der Wertigkeit eines Lebensraumes machte außerhalb der Vegetationszeit, also im Dezember, auch wenig Sinn. Hier liegt wohl ein Missverständnis vor.] 1 Die Untere Naturschutzbehörde teilte uns Folgendes mit – Zitat: ,,Bislang liegt uns kein Antrag auf Bebauung vor.“ Zitatende. Zudem werde die Behörde die Fläche besichtigen und über das Ergebnis informieren. Kürzlich ist uns auf Nachfrage hin mitgeteilt wurden, dass das Gelände mittlerweile als gesetzlich geschütztes Biotop kartiert wurde. Hier gibt es ganz offensichtlich eine Diskrepanz zwischen der zitierten Passage aus der Beschlussvorlage und dem uns seitens der Unteren Naturschutzbehörde mitgeteilten. Es erscheint mir schleierhaft, wie ein Ersatz abgestimmt werden konnte, wenn die zuständige Abteilung weder um das Vorhaben wusste noch das Gelände vorher in Augenschein genommen hat. Das wirft natürlich Fragen auf. Mir sind nur 2 Anfragen möglich, deshalb stelle ich in dieser Sache nur folgende Frage. lst das Bauleitplanverfahren ,,Erweiterung Spedition Wackler“ nun endgültig vom Tisch und bleibt die betroffene Fläche für die Zukunft verschont? lch bitte um Beantwortung mit Begründung.“

(Antwort des Bürgermeisters siehe Sitzungsprotokoll der Stadt Wilsdruff)

Auf die Antwort des Bürgermeisters hin zitierte der Vertreter des Vereins noch zwei sich inhaltlich völlig widersprechende Beiträge der Sächsischen Zeitung.

Im Juni 2022 berichtete die Sächsische Zeitung noch wie folgt: „Das Grundstück hat die Firma bereits. Es erstreckt sich hinter der bestehenden Umschlaghalle – intern Wackler1 genannt – und dem hinteren Betriebshof. Noch wachsen auf der insgesamt zwei Hektar großen Fläche kleine Bäume und Sträucher.“ (SZ-Beitrag vom 10.06.2022 Wilsdruff: Logistiker Wackler plant die nächste Investition)

Im Juli 2023 hingegen hieß es dann, „…dass ein geplanter Flächenverkauf an die Firma Wackler auf absehbare Zeit nicht realisiert werden kann“ (SZ-Beitrag vom 25.07.2023)

(Antwort des Bürgermeisters siehe Sitzungsprotokoll der Stadt Wilsdruff)


Il. Verfahren Flächennutzungsplan
Wenn ich in diesem Zusammenhang etwas Falsches vortragen sollte, korrigieren Sie mich.
TOP 4 Informationen des Sitzungsprotokolls zur Stadtratssitzung vom 24.08.23 beinhaltet den Unterpunkt 12 „Verfahren Flächennutzungsplan“. Die im Vorfeld erfolgte Bekanntmachung zu dieser Stadtratssitzung führte lediglich den TOP 4 „lnformationen“ auf, Unterpunkte wurden nicht benannt. Die Leute, so auch ich, nehmen an den Stadtratssitzungen teil, an denen Themen behandelt werden, die sie interessieren. Hätte etwa der Verein gewusst, dass ein Verfahren zum FNP der Stadt Wilsdruff thematisiert wird, so hätten wir an dieser Stadtrats-sitzung selbstverständlich teilgenommen. Anfragen wurden an diesem Tage übrigens keine gestellt. Da das Sitzungsprotokoll lediglich eine gedrängte Wiedergabe beinhaltet, bleiben in diesem Zusammenhang viele Fragen offen. lch gehe nun aufgrund des Protokolls davon aus, dass die Stadt Wilsdruff nach 5 Jahren bereits wieder beabsichtigt, ihren FNP zu aktualisieren, dieses Mal offenbar lediglich zugunsten einer Bebauung im Interesse weniger Einzelner. Beabsichtigt die Stadt Wilsdruff tatsächlich ihren Flächennutzungsplan erneut zu aktualisieren?“

(Antwort des Bürgermeisters siehe Sitzungsprotokoll der Stadt Wilsdruff)

(Antwort des Bürgermeisters siehe Sitzungsprotokoll der Stadt Wilsdruff)

Einer der Stadträte wandte sich am Ende unter Bezugnahme auf die 1. Anfrage (Planverfahren „Erweiterung Spedition Wackler“) an den Verein und erklärte, dass man immer groß dabei sei, die Planvorhaben der Stadt Wilsdruff infrage zu stellen und verwies den Verein auf ein größeres Planvorhaben einer Nachbargemeinde, welches noch drastischer in die Natur eingreife, als das Planvorhaben zur Erweiterung der Spedition Wackler. Er fragte, ob wir uns auch in diesem Zusammenhang engagierten. Der Verein teilte mit, nicht um dieses Vorhaben zu wissen. (Hier muss man verstehen, dass wir nur ein sehr kleiner Verein sind und unsere Kapazitäten daher begrenzt. Leider können wir nicht das ganze Gebiet auch um Wilsdruff herum mit im Auge behalten und abdecken. Wir hoffen, dass die in diesen Gemeinden ansässigen Vereine oder Ortsgruppen sich dort entsprechend einbringen. Auf den Nachbarn zu zeigen und zu erklären, dass dessen Planvorhaben einen noch viel größeren Eingriff in die Natur darstellten…Das macht wirklich sprachlos!) 1

(In diesem Zusammenhang möchte der Verein noch feststellen, dass der Tagesordnungspunkt (TOP ) „Anfragen“ unseres Erachtens nicht dazu dient, der Stadt Wilsdruff die Möglichkeit einzuräumen, den Anfragensteller im Gegenzug öffentlich zu befragen, auch dann, wenn dem Anfragensteller im Rahmen der Anfrage Fragen durch Stadträte gestellt werden. Dies würde wohl den einen oder anderen davon abhalten, sich zur Sitzung zu Wort zu melden. Die öffentliche Stadtratssitzung dient der Information der Öffentlichkeit durch die Stadt, welche hierzu verpflichtet ist.) 1

(Weitere weniger relevante spontane Rede und Gegenrede, welche zwischen den Zeilen erfolgten, sind in diesem Beitrag nicht enthalten. Der Verein übermittelte der Stadt Wilsdruff den Wortlaut dieser Anfrage nach der Stadtratssitzung. Die Antworten des Bürgermeisters ergeben sich aus dem auf der Homepage der Stadt Wilsdruff online einsehbaren Sitzungsprotokoll.)

1 Die in Klammern gesetzten und in kursiv dargestellten Äußerungen wurden für diesen Beitrag nachträglich ergänzt und nicht zur Sitzung getätigt. Diese dienen vielmehr der Erläuterung.

16.11.2023

Unterer Park Wilsdruff

Im Unteren Park in Wilsdruff haben Vereinsmitglieder heute einen Waldkauzkasten aufgehängt.

Wir hoffen, dass der Kasten alsbald bezogen wird.

Der Wilde Sau e. V. hat nun bereits zahlreiche Nistmöglichkeiten und auch zwei Fledermauskästen im Park angebracht.

Die Kinder hatten zudem großen Spaß daran, diese zu bemalen.

Dank verschiedener Spenden war uns der Erwerb der Nisthilfen und Fledermauskästen möglich.

Der Verein beabsichtigt auch alsbald, den straßenbegleitenden Bereich des Parks mit Hecken und Sträuchern zu bepflanzen. Die Stadt Wilsdruff hat hierzu bereits ihre Zustimmung erklärt. Auch das Straßenbauamt ist informiert und hat keine Einwände, sofern die erforderlichen Abstände eingehalten werden. Wir warten nun nur noch auf Mitteilung der Stadt, wann die Pflanzungen in Angriff genommen werden können. Beabsichtigt war, im Herbst 2023 mit den Arbeiten zu beginnen.

11.11.2023

Naumanns Feldweg in Grumbach

Die Espenpflanzungen an Naumanns Feldweg wurden fortgesetzt. Nun durchbrechen 85 kleine Zitterpappeln die Monotonie des Agrarlands und erfreuen die Wanderer.

Espen (Populus tremula) stellen wertvolle Futterpflanzen für besonders viele Schmetterlingsarten dar.

Auch leisten sie einen großen Beitrag zur Strukturvielfalt sowie zum Erosions-, Wind- und Hochwasserschutz.

22.09.2023

Die Stadt Wilsdruff macht ihren 2019 aktualisierten Flächennutzungsplan nun endlich online einsehbar

Zur Stadtratssitzung vom Dezember 2021 forderte der Verein die Stadt Wilsdruff auf, ihren Flächennutzungs-plan online zugänglich zu machen (siehe auch Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 17.01.2022 „Wilsdruff: Kritik an geplanten Baugebieten in Grumbach“).

Unter https://www.wilsdruff.de/?pgId=912 sollte dieser jetzt einsehbar sein.

Für den Verein wäre das ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir haben versucht, den Plan auf diesem Wege einzusehen, mussten aber feststellen, dass sich die Karte extrem langsam aufbaut. Nun schauen wir, woran das liegt.

Für Naturschützer ist es, sobald der Naturschutz Gefahr läuft, durch Bauleitplanverfahren tangiert zu werden, enorm wichtig, sich unkompliziert einen Überblick über solche Planunterlagen verschaffen zu können.

28.06.2023

Morgenerwachen an einem verborgenen märchenhaften Ort direkt am Wilsdruffer Stadtrand

Der Kuckuck ruft, Teichrohrsänger turnen im Schilf, Frösche quaken um die Wette, eine Libelle genießt die ersten Sonnenstrahlen des Tages. Morgenerwachen an einem kleinen Gewässer direkt am Wilsdruffer Stadtrand.

Kaum vorstellbar, dass die Stadt Wilsdruff beabsichtigt, die Voraussetzungen für dessen Versiegelung zu schaffen. Diese Oase der Natur soll der Erweiterung einer Gewerbefläche weichen. Mehr Fläche für LKWs und Lager ist das Ziel. Kann es einen banaleren Grund geben?

Wir sprechen vom

Allen Freunden der Natur und jenen, die es noch werden wollen ist ein Spaziergang auf diesem lauschigen Fleckchen wärmstens zu empfehlen – ein wahrer Geheimtipp. Geht hin und verschafft Euch einen Eindruck. Hier findet der Mensch zu sich selbst.

25.06.2023

Aktualisierung unserer Seite zum Verfahren Bebauungsplan Nr. 33 „Freitaler Straße – Kleinopitz“

Antwort der Stadt Wilsdruff mit E-Mail vom 12.06.2023 auf unsere Aufforderung vom 26.05.2023 hin, Nachpflanzungen auf der Ausgleichsfläche zu veranlassen (siehe unten: News & Termine vom 26.05.2023).

24.06.2023

Aktualisierung unserer Seite zum Verfahren zur Ergänzungssatzung „Kaufbach Oberstraße – Schmiedeweg

Mit Schreiben vom 23.05.2023 beantwortete die Stadt Wilsdruff die zur Stadtratssitzung vom 27.04.2023 seitens des Vereins gestellte Anfrage (siehe unten: News & Termine vom 27.04.2023) zum o.g. Bauleitplanverfahren.

17.06.2023

Die Stars des Unteren Parks

Mindestens zwei der von uns im Frühjahr angebrachten Nistkästen sind im Unteren Park in Wilsdruff bezogen worden. 🙂

An Starenkästen lässt sich das auf Anhieb erkennen, da die Jungstare sich durch die Einfluglöcher nach draußen entleeren, was man den Kästen dann auch schnell ansieht. Meisen hingegen etwa transportieren die Hinterlassenschaften ihrer Kleinen akribisch weg vom Nestbereich. Nesthygiene betreiben die meisten Vogelarten. (Ein interessanter Beitrag hierzu findet sich unter folgender URL: https://www.sueddeutsche.de/wissen/ornithologie-wie-voegel-den-muell-rausbringen-1.3367621)

Dass Stare ihre Jungen erfolgreich aufziehen konnten, freut uns ganz besonders, zumal die Zahl der Brutpaare dieser früher noch extrem häufigen Vogelart allein zwischen 1998 und 2009 um 42 % schrumpfte.

(Quelle Bestände: https://www.nabu.de/news/2017/10/23284.html)

Gemäß Roter Liste Deutschland 2021 gilt der Star nun auch schon als gefährdete Art.

(Quelle: https://www.dda-web.de/voegel/rote-liste-brutvoegel)

Fotos: Michael Rothe

11.06.2023

800-Jahr-Feier Grumbach (Dorffest: Festwoche: 04. – 11. Juni)

Am Sonntag, dem 11.06., zwischen 13:00 und 17:00 Uhr, werden sich die Grumbacher Vereine auf dem Festgelände präsentieren, so auch der Wilde Sau e. V.

Besucht uns doch an unserem Stand auf einen Kaffee oder ein Erfrischungsgetränk. Wir freuen uns auf einen lockeren und interessanten Austausch.

Für die Kinder haben wir Nistkästen und Malutensilien beschafft. Bei uns können sie Phantasie sowie Kreativität freien Lauf lassen und Höhlenbrütern, wie der Meise oder dem Feldsperling ein schönes Heim gestalten. Ihre Kunstwerke können sie dann selbstverständlich mit nach Hause nehmen, dort aufhängen und später mit Spannung beobachten, wie ein Vogelpärchen sich in diesen einrichten und seine Kleinen großziehen wird.

Wir freuen uns auf Euch!

26.05.2023

Ausgleichsfläche Freitaler Straße – Kleinopitz: Verein fordert Nachpflanzungen

Heutige E-Mail des Vereins an die Stadt Wilsdruff:

Der Verein fordert die Stadt Wilsdruff hierin dazu auf, auf der noch bis gestern vom Bauleitplanverfahren (B-Plan Nr. 33 „Freitaler Straße-Kleinopitz“ – siehe News vom 25.05.2023) betroffenen Ausgleichsfläche Nachpflanzungen zu veranlassen. Die gefällten Obstbäume sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt adäquat ersetzt werden. Unseres Erachtens ist es angemessen, wenn für jeden gefällten Obstbaum 3 hochstämmige Obstbäume (alte gebietstypische Sorten) nachgepflanzt werden.

Auf dem Foto rechts sind die gefällten Obstbäume nicht mehr vorhanden.

25.05.2023 – Stadtratssitzung Wilsdruff

Donnerstag, den 25.05.2023 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftsraum Mohorn in der GS Mohorn Schulberg 10. Die Bekanntmachung der Stadt Wilsdruff findet sich hier:  

Den Link zur Homepage der Stadt Wilsdruff, auf welcher diese die Stellungnahmen der Öffentlichkeit veröffentlichte, haben wir entfernt. Zur Stadtratssitzung vom 25.05.2023 wurden in diesem Zusammenhang seitens verschiedener Besucher Bedenken zum Datenschutz geäußert.

Es soll der Bebauungsplan Nr. 33 „Freitaler Straße – Kleinopitz“ als Satzung beschlossen werden. Die Stadt Wilsdruff beabsichtigt, Bauland zum Zwecke der Wohnbebauung zu schaffen. Das betroffene Areal ist teilweise Landwirtschaftsfläche, der andere Teil ist in der Vergangenheit als Ausgleichsfläche festgesetzt worden. Die auf der Ausgleichsfläche befindlichen Obstbäume wurden 2016/17 gefällt und anstatt Nachpflanzungen zu verlanlassen, wurde wenige Jahre später seitens der Stadt Wilsdruff ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Der Verein ist gegen dieses Planvorhaben. Die Belange der Öffentlichkeit würden unseres Erachtens mit Satzungsbeschluss klar hinter dem Interesse Einzelner an der Schaffung von Bauland zurückgestellt.

Es kann nicht sein, dass die Konsequenz der Fällung von Bäumen auf einer Ausgleichsfläche ist, dass sich eine Gemeinde hieraufhin emsig ins Zeug legt, mittels Bauleitplanung die Voraussetzungen für eine Bebauung auf genau diesem Gelände zu schaffen. Das widerspricht jedem gesunden Gerechtigkeitsempfinden. Hier wären unserer Meinung nach konsequent Nachpflanzungen zu veranlassen gewesen!

Wir haben noch Hoffnung, dass jene Wilsdruffer Stadträte, welche den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss mitgetragen haben, sich noch rechtzeitig besinnen, sich ihrer Verantwortung für Mensch und Natur bewusst werden und endlich erkennen, dass es so nicht geht. Es gibt hier unseres Erachtens nur eine korrekte Möglichkeit der Entscheidung: Der Satzungsbeschluss ist abzulehnen!

Update: Der Beschluss des Bebauungsplans wurde mehrheitlich abgelehnt. 🙂 Großen Dank an die Stadträte für die verantwortungsbewusste Entscheidung!

27.04.2023Stadtratssitzung in Wilsdruff

Die Anfrage des „Wilde Sau e. V.“ im exakten Wortlaut:

„Unsere Anfrage bezieht sich auf die Oberstraße/Schmiedeweg in Kaufbach. Schon bei der Genehmigung der 1. Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilsdruff wurde der Bereich Oberstraße/Schmiedeweg von der Überplanung ausgenommen. Wenige Jahre später unternahm die Stadt Wilsdruff einen erneuten Versuch, das Biotop wenigstens teilweise mittels einer Ergänzungssatzung zu überplanen. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 18.11.2021 gefasst. Unser Verein beteiligte sich im Rahmen der Auslegung mit einer Stellungnahme zum Bauvorhaben, in der er die Überplanung des Biotops grundsätzlich ablehnte.

Nun zu meiner Frage: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand der Ergänzungssatzung?

Bürgermeister Rother beantwortete die Anfrage nicht und verwies lediglich auf eine schriftliche Beantwortung durch die Stadt Wilsdruff. Gründe, aus denen eine Beantwortung nicht ad hoc im Rahmen der öffentlichen Sitzung erfolgen konnte, nannte er keine. Die Frage hätte aus Sicht des Vereins unproblematisch an den Bauamtsleiter der Stadt Wilsdruff weitergegeben werden können. Dieser nahm ebenfalls an der Sitzung teil.

Informationen zum konkreten Bauleitplanverfahren finden sich hier.

27.04.2023

Wir möchten auf folgende Veranstaltung aufmerksam machen.

Unbedingt besuchen!

24.03.2023

Der Frühling erwacht allmählich. Für viele Vögel heißt es jetzt, sich schnellstmöglich eine der raren Bruthöhlen zu sichern, bevor ihnen ein Konkurrent zuvorkommt. Der Untere Park in Wilsdruff bietet ihnen nun einige Möglichkeiten – ein paar weitere werden noch folgen. Wir sind gespannt, welche Arten sich dort einfinden. Womöglich macht der eine oder andere Parkbesucher entsprechende Beobachtungen, über deren Mitteilung wir uns selbstverständlich sehr freuen.

17.02.2023

An Naumanns Feldweg in Grumbach haben wir einige Ansitzstangen für Greifvögel errichtet. Ansitzjäger, insbesondere der Mäusbussard, sind auf solche angewiesen. In unserer kargen Agrarlandschaft finden diese Tieren leider kaum noch Sitzmöglichkeiten vor.

17.02.2023

Wir befassen uns aktuell mit der Aufstellung eines Pflanzplans für den Unteren Park in Wilsdruff. Insbesondere entlang der sehr stark befahrenen Straße soll ein Streifen angelegt werden, der sich aus Hecken und Sträuchern zusammensetzt und einen effektiven Sicht- und Lärmschutz bieten wird. Der Park, in dem noch Bäume stehen, welche bereits in der Gründerzeit angepflanzt worden sind, soll wieder an Bedeutung für die Anwohner und Besucher der Stadt gewinnen und bald einen ungestörten Rückzugsort für Mensch und Tier darstellen.

Dank einer Spende werden wir dort in Kürze an einem der alten Bäume einen Eulenkasten anbringen. Auch das Aufhängen von Nist- und Fledermauskästen ist geplant und wird noch im Frühjahr erfolgen. Der Erwerb dieser Nisthilfen wird ebenfalls durch Spenden an den Verein finanziert.

Zahlreiche weitere Gestaltungsideen haben wir bereits…

26.01.2023

Wilsdruffer Stadtratssitzung: Anfrage des Vereins zum „Unteren Park“ in Wilsdruff:

„(…) Unser Verein möchte hiermit anregen, am straßenbegleitenden Bereich der Parkanlage eine Bepflanzung mit heimischen Sträuchern und Hecken vorzunehmen. Eine solche böte nach kurzer Zeit einen effektiven Sicht- und Lärmschutz und stellte zudem einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt dar. Insbesondere Heckenbrüter und Insekten würde hiervon profitieren. Auch ließe sich das Parkgelände mit der Anlage insektenfreundlicher Blühbereiche aufwerten.

In diesem Zusammenhang möchte sich der Verein gern einbringen.

Ist das möglich?

Antwort: Bürgermeister Rother zeigte sich diesbezüglich grundsätzlich aufgeschlossen.

Der Verein wird hier dranbleiben. Wir hoffen, im Herbst mit den Pflanzmaßnahmen beginnen zu können.

14.01.2023

Unterschriftenlisten der „Bürgerinitiative Hühndorfer Höhe“ mit folgenden Forderungen liegen u.a. in zahlreichen sich im Umkreis des Wilsdruffer Markts befindlichen Geschäften aus:

„Wir bitten den Stadtrat Wilsdruff in Bezug auf den Antrag Erweiterung Firmengelände Firma Wackler an der Hühndorfer Höhe um:

  • zeitnahe Veröffentlichung einer visuellen Darstellung des geplanten Bauvorhabens in einer räumlichen Ansicht
  • aktuelle Bewertung des Gebietes aus ökologischer Sicht durch einen unabhängigen Gutachter
  • Darstellung des wirtschaftlichen Wertes der Umwidmung der Ausgleichsfläche für die Gemeinde Wilsdruff“

11.01.2023

Schriftliche Anfrage des Vereins beim Wilsdruffer Bauamt zur Problematik „Stallanlage Grumbacher Oberdorf als Ausgleichsfläche“

Sinngemäß wurde Folgendes erfragt: Bis zu welchem Zeitpunkt, an welcher Stelle, welcher Art (etwa Entsiegelung und anschließende Bepflanzung), welchen Umfangs und als Ausgleich für welche Planvorhaben (auch die bereits umgesetzten) sind auf der Stallanlage Ausgleichs-maßnahmen durchzuführen?

Zur Stadtratssitzung vom 15.12.2022 stellte der Verein in diesem Zusammenhang bereits die Anfrage, wann und wo die im Zusammenhang mit der damaligen Genehmigung der Errichtung des Gefahrstofflagers (lt. Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 14.11.2022 „Wilsdruff: Feuerwehr-Einsatz wie im Katastrophenfilm“ das größte Gefahrstofflager Europas) vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen von der Fa. Wackler realisiert worden sind und durch wen die Umsetzung überprüft wurde. Eine vollständige Beantwortung erfolgte nicht.

07.01.2023

Der erste Arbeitseinsatz im neuen Jahr:

Müllsammelaktion auf der Hühndorfer Höhe in Wilsdruff