Diese Meinung haben einige Menschen zum B-Plan Nr. 31:

Im Umweltbericht S.14 wird aufgeführt: „ Die meisten Böden haben eine sehr hohe Bodenfruchtbarkeit und ein sehr hohes Wasserspeichervermögen…Insgesamt sind die Böden hinsichtlich der Bodenverdichtung als empfindlich einzustufen, so dass mit Grund und Boden möglichst schonend umgegangen werden sollte.“

Wie wurde das Verhältnis von Nutzen und Zerstörung von so wertvollen Böden bewertet? Noch dazu in Anbetracht dessen, dass in der Gesamtschau die Böden von Ackerflächen durch dramatischen Humusverlust immer schlechter werden.

Weiter steht im Umweltbericht, dass durch Überbauung die Gefahr des Abschwemmens wertvollen Bodens durch Erosion deutlich erhöht ist!

Sind wirklich alle derzeit bestehenden Brachflächen geprüft wurden, ob nicht dort auch Gewerbe angesiedelt werden kann, um den noch bestehenden wertvollen Boden zu erhalten?

Es gibt ein großes Gewerbegebiet in Kesselsdorf und das bestehende auf der Hühndorfer Höhe und…, alles auf solch guten Böden wie oben beschrieben. Wann hört diese Zerstörung auf?

Ich könnte noch viel mehr Aspekte aus dem Umweltbericht aufzählen, die absolutes Unverständnis für diesen Bebauungsplan bei jedem Menschen mit gesundem Verstand hervorrufen müssten. Schlussendlich möchte ich noch die Passage erwähnen auf S.8 „Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft…“, kein Eingriff ist 100%ige Minimierung!

Die Bebauung wird vom Bürgermeister und Interessenten angeregt aus wirtschaftlichen Interessen heraus, weil es eine hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen gäbe. ABER ist denn das Bedürfnis der Bevölkerung wirklich nur auf das Ökonomische, auf wirtschaftliches Interesse ausgerichtet? Wurde hier wirklich das menschliche Bedürfnis der Einwohner von Wilsdruff berücksichtigt? Kann das Glück und Wohl einer Bevölkerung nur in der Ökonomie gesehen werden?

Werden die großen Hallen und monströsen Gebäude, die erneut das Landschaftsbild, den Blick ins Land zerstören, gebraucht für eine Verschleißwirtschaft, für ein System, in dem es um Profit geht oder für ein System, in dem es um menschliche Bedürfnisse geht?

Dass ein täglicher Blick aus dem Ort auf die dann noch mehr verbauten Hänge einen ganz anderen Charakter bekommt, wenn man auf Hallen schaut als auf Felder und die Kleingartenanlage muss ich nicht weiter erklären; und es ist mit nichts wiedergutzumachen! Auch nicht mit Ausgleichsmaßnahmen, die Erhalt von Natur und Landschaft nur vortäuschen!

Kathrin Uhlig

Zu meinen frühen Kindheitserinnerungen gehören Wandertage des Kindergartens zur Hühndorfer Höhe – und zum dahinter gelegenen Märchenwald, wo ich jedes Mal neu hoffte und mich gleichsam fürchtete, der Hexe zu begegnen. Später erinnere ich mich an abendliche Spaziergänge, um mit meinem Vater von da oben – ohne Beleuchtung ringsherum – den Sternhimmel anzuschauen. Und noch später ging man mit den eigenen Kindern hoch, blickte runter auf die Stadt und seine Bewohner und machte im Schatten der Bäume Picknick. Solchen oder ähnlichen Erinnerungen werden viele Wilsdruffer mit Blick auf die Hühndorfer Höhe nachhängen.

Mit dem geplanten Industrie- und Gewerbegebiet opfert die Stadt nun nicht nur ein Stück wertvolles Naherholungsgebiet seiner Einwohner. Sie gibt auch erneut Wiesen und Felder unwiderruflich der Versiegelung preis.

Carina H.

Mit der Hühndorfer Höhe verbinde ich viele Kindheitserinnerungen. War dort oft. So ein herrlicher Ausblick… jetzt soll direkt daneben ein Industriegebiet entstehen. Find ich echt schlimm!!

Luise

Bebauungsplan Nr. 31 Hühndorfer Straße- ich bin dagegen

Ich bin gegen die Bebauung des fruchtbaren Ackerlandes. Damit sind Umweltschäden verbunden, die nicht rückgängig gemacht werden können. Durch die Flächenversieglung wird die Bildung von Grundwasser stark eingeschränkt. Die Brunnen in den Gartenanlagen könnten austrocknen.
Außerdem wird es zu einer Lärmbelästigung kommen und zu einer dauerhaften Zunahme von Schadstoffemissionen durch Produktion und Verkehr.

Wir sind betroffene Kleingärtner. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes werden wir uns weniger erholen können, denn der Lärmpegel wird ansteigen. Wahrscheinlich wird im Schichtbetrieb gearbeitet, möglicherweise auch nachts. Wir hätten dann in unmittelbarer Nähe eine Dauerbeleuchtung, Rangierlärm durch innerbetriebliche Transporte und gleich nebenan eine stark befahrene Straße.
Es wird weniger Abkühlung durch frische Luft geben, es kommt zu einem Wärmestau durch den Beton. Auch wäre die hohe Bebauung von Nachteil. Das Gebiet wäre weithin sichtbar und der landschaftlich schöne Eindruck ginge ganz verloren.
Diese Auswirkungen würden zu einem großen Wertverlust der Gartenimmobilie führen.

Davon abgesehen käme es auch zu Einschränkungen für die Tier-und Pflanzenwelt.

Anonym

In meiner langjährigen Tätigkeit als Vermessungsingenieur habe ich u.a. auf der Grundlage vorhandener B-Pläne zahlreiche Vermessungsaufgaben gelöst.
In dem aktuell vorliegenden B-Plan-Entwurf „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“ ist mir eine erhebliche missverständliche Darstellung aufgefallen.

Die Flächen GFl. 2 und GFl. 3 sind in dem Lageplan wie folgt ausgewiesen:
GFl. 2 = GEe, aber in der Zeichenerklärung der Festsetzung des B-Planes ist die
GFl. 2 als GE und die GFl. 3 als GE aber in Zeichenerklärung als GEe ausgewiesen.

Hier ist keinerlei Eindeutigkeit über die Nutzungsart der GFl. 2 und GFl. 3 zu erkennen, d.h. was ist nun gültig ?

Im Übrigen ist die uneingeschränkte Inanspruchnahme der vorhandenen Ackerfläche zu Gewerbezwecken eine weitere Zerstörung der noch vorhandenen Natur.

Dipl.-Ing Frank Rothe

Berichterstattung durch die Presse Auch mit dem Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 13.12.2023 (Onlineausgabe) „Wilsdruff: Dieses Gewerbegebiet an der A4 soll größer werden„ werden Einwände, welche zur Wilsdruffer Stadtratssitzung (Tag der Fassung des Auslegungs- und Billigungsbeschlusses) von Kritikern des Planvorhabens geäußert wurden, zum Teil wiedergegeben (https://www.saechsische.de/wilsdruff/wilsdruff-kaufbach-gewerbegebiet-huehndorfer-hoehe-industrie-gewerbe-gruenflaeche-5937802-plus.html).

Anfrage des Vereins zur Stadtratssitzung vom 21.03.2024

2. „ln meiner zweiten Frage geht es um das Wäldchen in Wilsdruff an der Hühndorfer Straße, welches sich im Planungsgebiet des Bebauungsplanes Nr. 31 („Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“) befindet, das wir früher Märchenwald oder auch Birkenwäldchen nannten.
lst die Stadt Eigentümerin des Wäldchens und wird es durch Dritte bewirtschaftet?
Es sind in letzter Zeit allerhand Bäume gefällt worden. Wann werden diese nachgepflanzt?“

Eine klare Beantwortung erfolgte nicht. Man wolle dem Verein die Frage schriftlich beantworten. (Bis zum heutigen Tag – 16.04.2024 – steht diese Antwort aus.)

(Ein Vertreter der Presse war zu dieser Stadtratssitzung anwesend. Der Verein hat gehofft, dass diese Themen wegen ihrer Brisanz Eingang in die Berichterstattung finden. Eine solche blieb bis zum heutigen Tag – 16.04.2024 – jedoch aus. )

Auf dieser Seite informieren wir in Kürze eingehender zum Bauleitplanverfahren.