Hier sollen auf dem straßenbegleitenden Bereich eines gesetzlich geschützten Streuobstwiesenbiotops die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

Im Verfahren zur 1. Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilsdruff wurde eine Ausweisung dieser Fläche als Baufläche im Jahre 2019 seitens des Landratsamts nicht genehmigt.

Dennoch lässt die Stadt Wilsdruff nicht davon ab, mittels Bauleitplanverfahren die Voraussetzungen für eine Bebauung dieser Fläche zu schaffen. Bereits im November 2021 erfolgte mit Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses durch den Stadtrat der Stadt Wilsdruff ein erneuter Versuch, eine Bebauung dieses Biotops zur ermöglichen.

Im Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 30.12.2021 „Wilsdruff wächst maßvoll“ antwortete Bürgermeister Rother im Rahmen eines Interviews auf die Frage hin, wo dieser die Grenzen des Wachstums in Bezug auf Wohn- und Gewerbegebiete sehe, wie folgt: „Die Grenzen hat unser rechtskräftiger Flächennutzungsplan definiert. (…)“ . Wie oben dargestellt, wurde eine Ausweisung dieses Biotopgeländes als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan seitens des Landratsamtes nicht genehmigt. Eine Bebauung dieses Gebietes sieht der Flächennutzungsplan also gerade nicht vor. Dennoch hat die Stadt Wilsdruff im November 2021 erneut ein Bauleitplanverfahren in Gang gesetzt.

Chronologie zum Planverfahren

19.10.2017 – Stadtrat billigt Entwurf für 1. Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplans der Stadt Wilsdruff

URL: https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wilsdruff/beteiligung/themen/1004650

Zum konkreten Gebiet: S. 42 der PDF „Begründung 1. Änderung und Aktualisierung FNP 15.08.2017-1.pdf“

10.01.2019Inkrafttreten der 1. Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wilsdruff „unter Ausnehmung der Änderungsbereiche Nr. 22 in Kaufbach und Nr. 27 in Grumbach genehmigt“ Die o.g. Fläche ist Bestandteil des Änderungsbereichs Nr. 22

S. 9 des Amtsblatts der Stadt Wilsdruff, Ausgabe vom 10.01.2019 (01/2019) URL: https://www.wilsdruff.de/media/1649

18.11.2021 – Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Oberstraße – Schmiedeweg“ durch den Stadtrat der Stadt Wilsdruff gefasst

S. 5, 6 des Amtsblatts der Stadt Wilsdruff, Ausgabe vom Dezember 2021 (25/2021) URL: https://www.wilsdruff.de/media/3106

03.02.2022Stellungnahme des Vereins im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Der Verein lehnte mit seiner Stellungnahme eine Überplanung der Streuobstwiese kategorisch ab und wies die Stadt Wilsdruff nachdrücklich auf die Bedeutung des Areals hin.

27.04.2023Stadtratssitzung in Wilsdruff: Anfrage des Vereins zum aktuellen Verfahrensstand

Bürgermeister Rother beantwortete die Anfrage nicht und verwies lediglich auf eine schriftliche Beantwortung durch die Stadt Wilsdruff. Gründe, aus denen eine Beantwortung nicht ad hoc im Rahmen der öffentlichen Sitzung erfolgen konnte, nannte er keine. Die Frage hätte aus Sicht des Vereins unproblematisch an den Bauamtsleiter der Stadt Wilsdruff weitergegeben werden können. Dieser nahm ebenfalls an der Sitzung teil.

23.05.2023 – Antwort der Stadt Wilsdruff auf o.g. Anfrage

Kurz zusammengefasst: Die Ergänzungssatzung ist vom Tisch. Die von dieser betroffenen Flurstücke werden nicht überplant. 🙂